Wandeln Sie mit uns Ihre Rechtsform um

z. B. vom Einzelunternehmen in die GmbH.

Sie wünschen sich einen reibungs- und risikolosen Rechtsformwechsel? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Denn wir sind als Steuerberater auf die Umwandlung von Rechtsformen spezialisiert.

Unsere Leistungen

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Beratung zur
Rechtsformwahl

Sie stehen vor der Wahl, ob Sie ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder mit einer anderen Unternehmensform gründen sollen?

Dann ist das der optimale Zeitpunkt, um mit uns zu sprechen. Denn wir kennen uns mit jeder Art von Rechtsform aus und beraten Sie gerne von Anfang an.

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Umwandlung Ihrer Rechtsform

Sie möchten vom Einzelunternehmen oder eine GbR in eine GmbH oder in eine Holding-Struktur wechseln?

Ganz gleich, welche Rechtsform Sie sich am Ende wünschen. Wir sind der richtige Ansprechpartner. Mit über 100 Umwandlungen pro Jahr sind wir auf den Rechtsformwechsel spezialisiert.

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Abwehr- und Durchsetzungsberatung

Sie haben Ihr Unternehmen bereits umgewandelt und Post vom Finanzamt erhalten? Ihre Umwandlung ist nicht gut verlaufen?

Dann sprechen Sie mit uns. Denn in vielen Fällen ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen. Wir haben die Expertise, um das Schlimmste zu verhindern.

Darum sollten Sie mit Fischer&Reimann zusammenarbeiten

Für uns geht es um mehr als Beratung. Wir leben Steuerberatung neu. In klassischen Steuerberatungskanzleien machen Buchhalter*innen die Buchhaltung, Steuerfachangestellte die Steuererklärung und steuerlich Versierte die Jahresabschlüsse. Der Steuerberater aber hat kaum etwas mit seinen Mandanten zu tun. Es kann zu unnötigen Nachfragen, langen Wegen und Missverständnissen kommen.

Bei Fischer&Reimann ist der bzw. die Steuerberater*in nicht nur Ihr erster Ansprechpartner - er ist Ihr einziger! Er übernimmt alle Leistungen für Sie und erstellt alles aus einer Hand. Sie können sich sicher sein, dass er am dichtesten an Ihnen und Ihrer steuerlichen Situation bzw. Ihrem Unternehmen dran ist. So kann er Ihre individuelle Situation steuerlich optimal beurteilen und das Maximum für Sie herausholen.

Ihre spezialisierten Steuerberaterinnen und Steuerberater

für eine sorgenfreie Umwandlung Ihres Unternehmens

Portrait von Steuerberaterin Catharina Libske

Catharina Libske

Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin (FH)

Portrait von Steuerberater Tobias Fricke

Tobias Fricke

Steuerberater
Master of Arts (M.A.)

Portrait von Steuerberaterin Sabrina Holderbaum

Sabrina Holderbaum

Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin (FH)
Master of Arts Taxation

Portrait von Steuerberater Lukas Schnurr

Lukas Schnurr

Steuerberater
Master of Laws (LL.M.)

Portrait von Steuerberaterin Viktoria Leis

Viktoria Leis

Diplom-Finanzwirtin (FH)

Portrait von Steuerberater Florian Fischer

Florian Fischer

Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

Ihre spezialisierten Steuerberaterinnen und Steuerberater

für eine sorgenfreie Umwandlung Ihres Unternehmens

Enno Beckers Erben

Unser Podcast für Unternehmer*innen –
verständlich und komplett frei von Steuerlatein.

Enno Beckers Erben ist der Podcast für Unternehmer*innen, die spannende Geschichten rund um Gründungen, Erfolge, Misserfolge, Steuerhinterzieher und Geheimnisse aus der Finanzverwaltung hören möchten. Dabei räumen wir praktisch nebenbei mit Steuermythen auf und geben wertvolle Steuertipps, aber stets verständlich und frei von Steuerlatein.

Die nachfolgenden Folgen sind besonders spannend für Sie. Denn hier umschreiben wir die wichtigsten Punkte, die Sie vorab wissen sollten - natürlich kostenlos.

Der Podcast erscheint jeden Sonntag und ist überall erhältlich, wo es Podcasts gibt. Weitere Folgen und Informationen finden Sie auf podcast.enno-beckers-erben.de .


Folge #003: Der Rechtsform-Check

Ob GmbH, UG, GmbH & Co. KG, doppelstöckige Holding oder Einzelunternehmen - unsere Steuerberater Florian Fischer und Andreas Reichert nehmen in dieser Folge alle wichtigen Rechtsformen unter die Lupe.

Weitere Informationen und Abspielmöglichkeiten dieser Folge finden Sie hier.


Folge #062: Vom Einzelunternehmen in die GmbH

Die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH ist in unserer Praxis die häufigste Umwandlungsform. Hier gibt es insgesamt vier Wege, deren für und wider in dieser Podcast-Folge besprochen werden.

Weitere Informationen und Abspielmöglichkeiten dieser Folge finden Sie hier.

Häufige Fragen und Antworten

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten an uns gestellten Fragen.

Es gibt grundsätzlich zwei Umwandlungsmöglichkeiten:

  • Einbringung mit Einzelrechtsnachfolge
  • Ausgliederung mit Gesamtrechtsnachfolge

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die im Einzelfall weniger aufwendig, aber mit Vorsicht zu genießen sind. So kann man zum Beispiel das Einzelunternehmen an eine neu gegründete GmbH verkaufen oder "ganz einfach" das Einzelunternehmen schließen und eine neue GmbH gründen. Das Problem: Wenn man das falsch macht, haftet man mit seinem Privatvermögen und das kann auch schnell in die Privatinsolvenz führen.

Die Ausgliederung hat den Vorteil, dass alle Verträge in Gesamtrechtsnachfolge von der GmbH übernommen werden. Die neue GmbH muss also nicht alle Verträge mit Dienstleistern, Kunden oder Mitarbeitern neu abschließen.

Dagegen hat die Einbringung den Vorteil, dass sie einfacher und damit kostengünstiger vollzogen werden kann. Nachteil der Einbringung ist jedoch die Einzelrechtsnachfolge, d. h., dass alle Verträge von der GmbH neu geschlossen werden müssen.

Je größer das Einzelunternehmen (oder die Personengesellschaft) war und je mehr Verträge man bei der Eingliederung neu abzuschließen hat, desto eher lohnt sich die Ausgliederung.

Wenn das Finanzamt entdeckt, dass die neu gegründete GmbH dieselbe Leistung ausführt wie das vorige Einzelunternehmen (oder die Personengesellschaft) wird es von einer verdeckten Sacheinlage ausgehen. Die verdeckte Sacheinlage führt zur Aufdeckung stiller Reverven.

Ein Beispiel:
Sie haben im Einzelunternehmen ein Betriebsgrundstück, welches Sie vor 10 Jahren für 1 Millionen Euro gekauft haben. Der Wert der Immobilie ist in der Zwischenzeit auf 1,5 Millionen Euro angewachsen. In den letzten 10 Jahren haben Sie 250.000 Euro des Gebäudes abgeschrieben.
Das bedeutet, dass nun 750.000 Euro stille Reserven aufgedeckt werden (1,5 Mio. Euro - 1 Mio. Euro - 250.000 Euro), die Sie komplett privat versteuern müssen. Diese Steuer hätten Sie komplett mit einer Ausgliederung oder Einbringung vermeiden können.

Der andere negative Aspekt, der ebenfalls sehr teuer werden kann und der die meisten Einzelunternehmer betrifft, ist der Geschäfts- oder Firmenwert. So kann zum Beispiel der Kundenstamm bewertet werden, wenn dieser kostenlos von der GmbH weitergeführt wird. Und diese Bewertung führt nicht selten zu sehr hohen Steuerforderungen, die Sie privat bezahlen müssten.

Ja, das geht durch eine sogenannte Verschmelzung.

Es kann vorteilhaft sein, seine GmbH auf ein Einzelunternehmen zu verschmelzen, um einer Wegzugsbesteuerung zu umgehen. Aber Vorsicht: Das muss natürlich gut geplant sein. Und vor allem birgt das den Nachteil, dass Sie als Privatperson plötzlich für Schulden der GmbH haften.

Ja, man kann aus einem Einzelunternehmen auch eine Holding-Struktur bauen. Und das ist gar nicht so kompliziert, wie es scheint.

Denn im ersten Schritt ist das Einzelunternehmen in eine operative Holding umzuwandeln. Im nächsten Schritt wird die Holding aufgesetzt. Dieser Schritt unterscheidet sich praktisch nicht von der allgemeinen Möglichkeit, eine operativ tätige GmbH in eine Holding aufzunehmen. Es sind allerdings ein paar Dinge zu beachten.

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