Profitieren Sie von unseren einzigartigen Erfahrungen als Steuerberater, Softwareentwickler und Projektmanager.
Lernen Sie uns in einem Erstgespräch persönlich kennen.
Für uns geht es um mehr als Beratung. Wir leben Steuerberatung neu. In klassischen Steuerberatungskanzleien machen Buchhalter*innen die Buchhaltung, Steuerfachangestellte die Steuererklärung und steuerlich Versierte die Jahresabschlüsse. Der Steuerberater aber hat kaum etwas mit seinen Mandanten zu tun. Es kann zu unnötigen Nachfragen, langen Wegen und Missverständnissen kommen.
Bei Fischer&Reimann ist der bzw. die Steuerberater*in nicht nur Ihr erster Ansprechpartner - er ist Ihr einziger! Er übernimmt alle Leistungen für Sie und erstellt alles aus einer Hand. Sie können sich sicher sein, dass er am dichtesten an Ihnen und Ihrer steuerlichen Situation bzw. Ihrem Unternehmen dran ist. So kann er Ihre individuelle Situation steuerlich optimal beurteilen und das Maximum für Sie herausholen.
Ihr Steuerberater ist Ihr fester Ansprechpartner, der Sie in allen Fragen rund um Ihr Unternehmen und Ihre privaten Steuern persönlich berät.
Sie profitieren von unserer Erfahrung als spezialisierte Steuerberater. Als ehemalige Softwareentwickler und Projektmanager kennen wir die Probleme digitaler Geschäftsmodelle und finden schnell praktikable Lösungen für Ihr Unternehmen.
Sie wissen genau, wie viel Sie für welche Leistung zahlen. Wir vereinbaren mit Ihnen im Vorhinein unser Honorar. So gibt es keine negativen Überraschungen bei Ihrer Rechnung.
Lohnen sich EFN, PAN-EU oder Dropshipping? Wie lässt sich das Online-Geschäft mit dem stationärem Einzelhandel verbinden? Wir beraten Sie zu Ihrem Geschäftsmodell und den Fulfillment-Optionen.
Oftmals müssen Daten vor dem Import miteinander verknüpft oder anderweitig aufbereitet werden. Wir entwickeln dazu Scripts, um einen hohen Grad der Automatisierung zu erreichen.
Unser Ziel ist die automatisierte Buchhaltung. Deswegen prüfen wir Ihr Unternehmen auf Herz und Nieren. Wir richten Ihre Buchhaltung so ein, dass sie fehlerfrei und möglichst automatisiert erfolgt.
Beim europäischen Versandhandel ist die Überwachung der Schwellenwerte notwendig. Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim laufenden Controlling, z. B. Ihrer Absatzmärkte.
Die meisten Anwendungen haben Schnittstellen zu DATEV. Wir nutzen diese und passen sie an Ihre Anforderungen an. Wir unterstützen Sie dabei, Schnittstellen zu eigenen Systemen zu entwickeln.
Egal ob Buchhaltung, Jahresabschluss oder Steuererklärungen: Wir erledigen alle steuerlichen Pflichten für Sie. Wir sind erster Ansprechpartner zu allen unternehmerischen Fragen.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten an uns gestellten Fragen.
Diese FAQ dient lediglich dazu, ein allgemeines Verständnis für dieses Thema zu entwickeln. Das Thema ist sehr komplex, so dass an dieser Stelle Fragen nur allgemein beantwortet werden können. Jeder Sachverhalt sollte im Einzelfall geprüft und gewürdigt werden. Wir können keinerlei Haftung dafür übernehmen, dass die Antworten für Ihren individuellen Sachverhalt passen.
EFN ist die Abkürzung für European Fulfillment Networt (= Europäisches Verkäufernetzwerk). Amazon übernimmt hier für Sie die Lagerung und den Versand Ihrer Waren in Deutschland und ins Ausland.
Beim EFN werden Ihre Waren in Deutschland, Polen oder Tschechien eingeladen. Die Lagerkosten in Polen und Tschechien sind günstiger als die entsprechenden Gebühren in Deutschland. Allerdings müssen Sie sich im Ausland steuerlich registrieren, wenn Sie Ihre Waren dort lagern, selbst wenn Sie keine Waren in Polen oder Tschechien verkaufen. Aber: Die Vergütungsverordnung muss nicht verpflichtend angewendet werden. Man kann auch abweichende Honorare mit seinem Steuerberater vereinbaren.
Beim paneuropäischen Versand übernimmt Amazon die Lagerung und den Versand zu Ihrem Kunden. Im Unterschied zum EFN werden Ihre Waren aber näher beim Kunden gelagert, also in den jeweiligen europäischen Ländern.
PAN-EU spart also Versandkosten. Es hat allerdings auch zur Folge, dass Sie sich in den europäischen Ländern steuerlich registrieren müssen, selbst wenn Sie nur wenige Waren in diesem Land verkaufen.
Bei Nutzung des EFN werden die Waren in Deutschland eingelagert und von dort an Ihre Kunden versendet. Wenn sich Ihr Kunde im Ausland befindet, zahlen Sie zusätzliche Versandkosten. Allerdings müssen Sie sich erst dann im europäischen Ausland steuerlich registrieren, wenn Sie den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.
Bei Nutzung von PAN-EU werden die Waren außerhalb Deutschlands in den jeweiligen europäischen Ländern eingelagert und von dort an Ihre Kunden versendet. Vorteil: Sie zahlen nur die lokalen Versandkosten. Nachteil: Sie müssen sich in jedem Land steuerlich registrieren.
Vorsicht beim EFN und dem „Programm Mitteleuropa“: Amazon lockt mit günstigeren Lagerkosten in Polen und Tschechien. Wenn Sie dem zustimmen, müssen Sie sich in beiden Ländern steuerlich registrieren. PAN-EU spart also Versandkosten. Es hat allerdings auch zur Folge, dass Sie sich in den europäischen Ländern steuerlich registrieren müssen, selbst wenn Sie nur wenige Waren in diesem Land verkaufen.
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Aber: Je mehr Waren Sie ins Ausland verkaufen, desto eher lohnt sich PAN-EU.
Spätestens wenn Sie die Schwellenwerte überschreiten und sich sowieso im Ausland steuerlich registrieren müssen, ist es günstiger, PAN-EU zu nutzen. Denn in diesem Fall profitieren Sie von günstigeren Versandkosten.
Sprechen Sie uns an. Wir berechnen Ihnen gerne im Einzelfall die günstigere Lösung.
Die USt-IdNr. identifiziert den Unternehmer innerhalb der EU und wird für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen benötigt. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU.
Der „Standardfall“ funktioniert wie folgt:
Die USt-IdNr. kann beim Bundeszenralamt für Steuern beantragt werden (Online-Antrag).
Einfacher ist es, die USt-IdNr. gleich bei Firmengründung mit zu beantragen. Dazu müssen Sie lediglich das entsprechende Feld im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anhaken, das Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt einreichen müssen.
Die Erteilung der USt-IdNr. ist kostenlos und kann anstelle der Umsatzsteuernummer auf Ihren Rechnungen angegeben werden.
Wenn Sie Ihre Waren über einen Handelsplatz anbieten, sollte dieser sich bereits um die Überprüfung der USt-IdNr. kümmern. Fragen Sie im Zweifel dort nach.
Wenn Sie einen eigenen Shop betreiben, müssen Sie auf jeden Fall selbst eine Überprüfung vornehmen. Dies ist relativ einfach über das Bundeszentralamt für Steuern möglich. Dort können Sie auch auf eine Schnittstelle zugreifen, um aus Ihrer Software heraus solche Abfragen automatisiert ausführen zu können.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Die GoBD* enthalten Regeln, wie eine ordentliche Buchführung beschaffen sein soll und wie Buchführungsdaten aufbewahrt werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt hier auf die Behandlung elektronischer Daten. Weiterhin konkretisieren die GoBD den elektronischen Datenzugriff bei Betriebsprüfungen.
Die GoBD wurden von der Finanzverwaltung aufgestellt, sind also für den Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht bindend. Anderseits können Abweichungen von den GoBD zu erheblichem Aufwand und Steuerzuschätzungen beim Steuerpflichtigen führen. Das liegt vor allem daran, weil der Steuerpflichtige die Beweislast trägt. Kurz gesagt: Wenn man sich an die GoBD hält, ist man auf der sicheren Seite und das Finanzamt kann einem bei einer Betriebsprüfung nichts anhaben.
*Wenn Sie die Langform interessiert: GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Um die Buchführung möglichst einfach nachvollziehen und überprüfen zu können, sollten alle Prozesse detailliert beschrieben werden. Genau dazu dient eine Verfahrensdokumentation. Ein außenstehender Dritter (z. B. das Finanzamt) kann damit z. B. prüfen, wie Geschäftsvorfälle und Belege aufgezeichnet und aufbewahrt werden, ohne Rückfragen an den Unternehmer stellen zu müssen.
Eine gute Verfahrensdokumentation enthält z. B. eine genaue Beschreibung, wie und in welchem Zeitraum Eingangsbelege erfasst und festgeschrieben werden, welche IT eingesetzt wird und wie diese bedient wird und wie Dokumente gesichert und aufbewahrt werden.
Ja, als Onlinehändler sollten Sie auf jeden Fall eine Verfahrensdokumentation erstellen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.