Steuerberatung für Holdings

Eine Holding lohnt sich aus steuerlichen Gründen
- aber nicht für jeden.

Fragen Sie uns. Wir sind auf die Steuerberatung von Holdings spezialisiert.

Darum sollten Sie mit Fischer&Reimann zusammenarbeiten

Für uns geht es um mehr als Beratung. Wir leben Steuerberatung neu. In klassischen Steuerberatungskanzleien machen Buchhalter*innen die Buchhaltung, Steuerfachangestellte die Steuererklärung und steuerlich Versierte die Jahresabschlüsse. Der Steuerberater aber hat kaum etwas mit seinen Mandanten zu tun. Es kann zu unnötigen Nachfragen, langen Wegen und Missverständnissen kommen.

Bei Fischer&Reimann ist der bzw. die Steuerberater*in nicht nur Ihr erster Ansprechpartner - er ist Ihr einziger! Er übernimmt alle Leistungen für Sie und erstellt alles aus einer Hand. Sie können sich sicher sein, dass er am dichtesten an Ihnen und Ihrer steuerlichen Situation bzw. Ihrem Unternehmen dran ist. So kann er Ihre individuelle Situation steuerlich optimal beurteilen und das Maximum für Sie herausholen.

Unsere Leistungen

Infografik mit unseren vier Leistungen: Beratung und Planung, Gründung, Buchhaltung und Steuern sowie Optimierung

Beratung und Planung

Wir entwickeln für Sie die Holding-Struktur, die auf Sie zugeschnitten ist und zu Ihnen passt.

Gründung Ihrer Holding

Wir unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Gründung der Holding. Wir prüfen Verträge aus steuerlicher Sicht und sorgen dafür, dass die Holding korrekt angemeldet wird.

Buchhaltung und Steuern

Finanz- und Lohnbuchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und die Korrespondenz mit dem Finanzamt: Wir übernehmen alle Aufgaben rund um die Buchführung und Steuerberatung.

Optimierung Ihrer Steuern

Wir optimieren laufend Ihre Steuerlast durch die Beratung neuer Investitionen oder durch Anpassung Ihrer Unternehmensstruktur.

Ihre spezialisierten Steuerberaterinnen und Steuerberater

Portrait von Steuerberater Turan Erciyes

Turan Erciyes

Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

Portrait von Steuerberaterin Patricia Beckmann

Patricia Beckmann

Steuerberaterin
Master of Laws - Taxation (LL.M.)

Portrait von Steuerberater Marcel Mestre Perpetua

Marcel Mestre Perpetua

Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

Ihre spezialisierten Steuerberaterinnen und Steuerberater

Lohnt sich eine Finanzholding?

Eine Finanzholding kann als „Sparbuch-Gesellschaft“ verwendet werden. Ziel ist ein langfristig steueroptimierter Vermögensaufbau. Dabei wird die Steuerlast reduziert bzw. in spätere Jahre verschoben, um das Reinvestitionsvolumen zu maximieren.

Aber nicht immer lohnt sich die Gründung einer Holding. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass man das Vermögen für eine lange Zeit nicht anrührt. Denn die Ausschüttung aus der Holding löst Abgeltungsteuer aus. Außerdem verursacht die Holding laufend und bei der Gründung Kosten, die durch den höheren Vermögenszuwachs ausgeglichen werden müssen.

Im folgenden Beispiel erzielt ein Unternehmer mit einer operativ tätigen GmbH einen jährlichen Gewinn in Höhe von 100.000 Euro. Er möchte den Gewinn laufend in andere Unternehmen reinvestieren zu einer durchschnittlichen Rendite von 8% jährlich.

Der Vergleich zeigt einen deutlichen Vorteil für die Holding: Das Holding-Vermögen ist nach 20 Jahren um 1,6 Mio. Euro höher als entsprechende Investments im Privatmögen. Selbst wenn der Anleger die Holding nach 20 Jahren auflöst und auf das volle Vermögen Abgeltungsteuer zahlen muss, beträgt der Vorteil der Holding immer noch knapp 500.000 Euro.

Infografik mit einem Vermögensvergleich zwischen Privatanleger und Anleger über Holding

Häufige Fragen und Antworten

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten an uns gestellten Fragen.

Eine Holding ist in der Regel eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG), die ausschließlich Beteiligungen an anderen Firmen hält. Mithilfe einer Holding lassen sich Unternehmensgruppen organisieren. Aber man kann die Holding auch dazu nutzen, Steuern zu sparen und sich ein Vermögen aufzubauen. Diese Art von Holding nennt man auch Finanzholding oder Vermögensholding.

Eine Finanzholding ist in der Regel eine Kapitalgesellschaft, die ausschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen hält. Im Gegensatz zu einer Managementholding hat sie jedoch keinerlei Führungsaufgaben, sondern verwaltet lediglich Vermögen. Sie wird auch hauptsächlich dafür genutzt, steuergünstig in andere Unternehmen zu reinvestieren und Vermögen aufzubauen.

Der größte Steuerspar-Hebel mit einer Holding kommt dadurch, dass Ausschüttungen an eine Holding keine 25% Abgeltungsteuer auslösen. Stattdessen zahlt die Holding nur ca. 1,5% auf Beteiligungsgewinne. Den Unterschiedsbetrag kann die Holding reinvestieren und dadurch insgesamt höhere Gewinne erzielen.

Schüttet die Holding irgendwann einmal an eine natürliche Person aus, werden 25% Abgeltungsteuer fällig. Es lohnt sich also nur, wenn man die Holding langfristig betrachtet und die Gewinne nicht direkt wieder ausschüttet.

Eine Holding ist sinnvoll, wenn

  1. Gewinne aus einer operativ tätigen Kapitalgesellschaft
  2. in andere Firmen reinvestieren werden sollen.

Die Gewinne sollten so hoch sein, dass die administrativen Kosten der Holding gedeckt werden. Andernfalls freut sich nur der Steuerberater oder die Steuerberaterin.

Vereinfachtes Beispiel:

Eine 1-Personen-GmbH erzielt jedes Jahr einen Gewinn nach Geschäftsführervergütung und Steuern in Höhe von 100.000 Euro. Würde der Gewinn an eine natürliche Person ausgeschüttet werden, würden 25% Abgeltungsteuer plus Soli fällig werden. Die Person könnte dann nur noch 75.000 Euro reinvestieren.

Wird der Gewinn an eine Holding ausgeschüttet, beträgt die Steuerlast insgesamt nur ca. 1,5%. Bei administrativen Kosten der Holding von 3.000 Euro im Jahr könnten mit einer Holding also jedes Jahr über 95.000 Euro reinvestiert werden – 20.000 Euro mehr als ohne Holding.

Eine Finanzholding kann auch in Immobilien investieren. Das sollte man aber genau planen, denn es gibt dazu mehrere Möglichkeiten. Und nicht jede Option passt zu allen Situationen.

Eine steuergünstige Variante ist Folgende: Man gründet eine Kapitalgesellschaft, die eine Immobilie erwirbt und dessen ausschließlicher Zweck ist, diese Immobilie zu verwalten. Die Anteile der Immobiliengesellschaft hält die Holding zu 100%.

Wenn man es richtig macht, zahlt die Immobiliengesellschaft auf ihre Gewinne jährlich nur 15% Körperschaftsteuer plus Soli. Wird die Immobiliengesellschaft verkauft, zahlt die Holding nur ca. 1,5% Steuern auf den Veräußerungsgewinn.


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