Steuerberatung für Abfindungen und Austrittsberatung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein großer Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Oftmals ist es ein Schritt ins Ungewisse.

Wir helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
diesen Weg gemeinsam zu meistern.

Darum sollten Sie mit Fischer&Reimann zusammenarbeiten

Für uns geht es um mehr als Beratung. Wir leben Steuerberatung neu. In klassischen Steuerberatungskanzleien machen Buchhalter*innen die Buchhaltung, Steuerfachangestellte die Steuererklärung und steuerlich Versierte die Jahresabschlüsse. Der Steuerberater aber hat kaum etwas mit seinen Mandanten zu tun. Es kann zu unnötigen Nachfragen, langen Wegen und Missverständnissen kommen.

Bei Fischer&Reimann ist der bzw. die Steuerberater*in nicht nur Ihr erster Ansprechpartner - er ist Ihr einziger! Er übernimmt alle Leistungen für Sie und erstellt alles aus einer Hand. Sie können sich sicher sein, dass er am dichtesten an Ihnen und Ihrer steuerlichen Situation bzw. Ihrem Unternehmen dran ist. So kann er Ihre individuelle Situation steuerlich optimal beurteilen und das Maximum für Sie herausholen.

Beratung für Arbeitnehmer

Seit vielen Jahren haben wir uns auf die Themen Abfindungsberatung und Vorsorgeplanung sowie auf die Steueroptimierung von Lebensabschnitten spezialisiert. Wir unterstützen Sie mit der Erfahrung von über 2.500 Beratungen im Bereich Abfindung und Austritt.

Steueroptimierung

und individuelle Steuerplanung

Ihre Vorteile

Sie sparen Steuern und erhalten dadurch eine höhere Netto-Abfindung und eine bessere Altersvorsorge.

Feste Honorare

für die Beratung

Ihre Vorteile

Keine Überraschung beim Honorar. Wir teilen Ihnen unsere Gebühren vorab mit.

Rentenplanung

für die Zeit nach dem Erwerbsleben

Ihre Vorteile

Sie erhalten Klarheit fürs Rentenalter. Wir berechnen Ihnen Ihr Nettoeinkommen aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente.

Investitionsplanung

nach dem Austritt

Ihre Vorteile

Auch nach dem Austritt sparen Sie Steuern bei Ihrer Investitions- und Vermögensplanung.

Neutrale Beratung

arbeitgeberunabhängig

Ihre Vorteile

Wir unterliegen der Schweigepflicht und tauschen uns nicht mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Beratung aus.

Lange Erfahrung

und kein Fachchinesisch

Ihre Vorteile

Mit einfachen Worten klären wir worauf es ankommt und entwickeln Ihren individuellen Ablaufplan.

Beratung für Arbeitnehmer

Seit vielen Jahren haben wir uns auf die Themen Abfindungsberatung und Vorsorgeplanung sowie auf die Steueroptimierung von Lebensabschnitten spezialisiert. Wir unterstützen Sie mit der Erfahrung von über 2.500 Beratungen im Bereich Abfindung und Austritt.

Mandantenstimmen

Herr Enno Schmeiser

Enno Schmeiser

"Die Kanzlei Fischer & Reimann hat mich im Rahmen des Austrittsprozesses und der steuerlichen Gestaltung meiner Abfindung optimal beraten. Auch bei der Folgeberatung fühle ich mich bei Fischer & Reimann gut aufgehoben.“

Herr Uwe Deyerling

Uwe Deyerling

"Super Steuerberater, die mich fachlich sehr kompetent zum Ausscheiden aus der BASF beraten haben."

Herr Thomas Ottinger

Thomas Ottinger

"Herr Konrad hat mir im Rahmen des Austrittsprozesses sehr gut beraten. Insbesondere die Steueroptimierung der Abfindungszahlung und die Rentenplanung hat mir sehr geholfen."

Unsere Beratung in Zahlen

> 60 Jahre

Berufserfahrung als Steuerberater

> 500 Mio. €

Abfindungssumme

> 2.500

Beratungen in den letzten 5 Jahren

5 Steuertipps in 5 Minuten!
Bei Abfindungen das Maximum herausholen!

Die Abfindung ist für Arbeitnehmer Fluch und Segen zugleich. Denn auch wenn die hohe Zahlung vom Noch-Chef auf dem ersten Blick erfreulich scheint, schrumpft der Betrag plötzlich immens, nachdem die Steuer gezahlt wurde.

Damit das nicht passiert, erklärt Steuerberater Andreas Reichert in diesem Video, wie sich doch noch richtig viel Netto aus dem Brutto herausholen lässt.

Sie möchten noch mehr von unseren Steuertipps sehen? Dann folgen Sie uns auf YouTube. Kurz, knackig und leicht verdaulich. So servieren wir Ihnen pro Folge in nur 5 Minuten 5 Steuertipps. Egal ob Sie Unternehmer*in oder Privatperson sind: Für jeden ist etwas dabei.

Für die Audiophilen veröffentlichen wir dieses Format auch als Podcast. Mehr Informationen gibt es auf podcast.5steuertipps.de.

Beratung für Arbeitgeber

Abfindungs- und Austrittsvereinbarungen können aufwändige Prozesse und Nacharbeiten in den Personalabteilungen nach sich ziehen. Wir beraten Arbeitgeber seit mehreren Jahren darin, diese Prozesse effizient und reibungslos zu gestalten.

Schnellere Abläufe

der Beratungsgespräche

Ihre Vorteile

Schnellere Entscheidungsfindung bei den Arbeitnehmern und weniger Fragen

Expertenwissen

durch langjährige Erfahrung

Ihre Vorteile

Sicherheit bei der Entscheidungsfindung und zufriedene Arbeitnehmer

Umfassende Beratung

Ihrer Arbeitnehmer aus einer Hand

Ihre Vorteile

Beratung über den Tellerrand hinaus (Schnittstellen zur Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit)

Feste Honorare

für alle Arbeitnehmer

Ihre Vorteile

Hohe Beratungsquote und weniger Aufwand in der Personalabteilung, Vereinbarung eines fixen Arbeitgeberzuschusses leicht möglich

Höchste Qualität

durch spezialisierte Steuerberater

Ihre Vorteile

Höchste Beratungsqualität gibt Ihnen und den Arbeitnehmern die Sicherheit, richtige Entscheidungen zu treffen

Steueroptimierung

der Abfindungen und Renteneinkünfte

Ihre Vorteile

Mehr Vertragsannahmen durch Ermittlung der optimalen Steuerbelastung und höheren Nettoabfindungen

Beratung für Arbeitgeber

Abfindungs- und Austrittsvereinbarungen können aufwändige Prozesse und Nacharbeiten in den Personalabteilungen nach sich ziehen. Wir beraten Arbeitgeber seit mehreren Jahren darin, diese Prozesse effizient und reibungslos zu gestalten.

Referenzen

Logo der Adera GmbH
Logo der BASF
Logo von Sahr

Häufige Fragen und Antworten

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten an uns gestellten Fragen.

Eine Abfindung ist Teil des Arbeitslohns und unterliegt der Lohnsteuer. Abhängig von verschiedenen Faktoren (z. B. Lohnsteuerklasse, Freibeträge) berechnen sich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die so berechnete Steuer wird von der Abfindung abgezogen und dem Arbeitnehmer netto ausgezahlt.

In den meisten Fällen müssen Sie auch eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn Sie eine Abfindung erhalten haben. Das ist aber nicht schlimm, sondern im Gegenteil fast immer vorteilhaft. Denn auf die berechnete Einkommensteuer wird die einbehaltene Lohnsteuer angerechnet. Wenn Ihnen also zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde, erhalten Sie mit der Einkommensteuererklärung eine Erstattung.

In vielen Fällen kann die Abfindung begünstigt besteuert werden. Diese günstige Besteuerung nennt sich Fünftelregelung. Ob in Ihrem Fall die Fünftelregelung zur Anwendung kommt und wie Sie Ihre Steuerlast optimieren, prüfen wir gerne für Sie. Sprechen Sie uns an – idealerweise bevor Sie eine Austrittsvereinbarung unterschreiben.

Die Fünftelregelung ist eine Berechnungsmethode, die für bestimmte Abfindungen angewandt werden darf. Vereinfacht gesagt wird so gerechnet, als wäre die Abfindung über einen Zeitraum von 5 Jahren ausgezahlt worden. Ergebnis ist fast immer ein günstigerer Steuersatz und eine niedrigere Steuer.

Aber es gibt auch Ausnahmen bei denen sich die Fünftelregelung nicht auswirkt. Und man muss aufpassen: Nicht jede Abfindung darf begünstigt nach der Fünftelregelung besteuert werden. Aus diesem Grund sollte man sich beraten lassen, bevor man ein Abfindungsangebot annimmt.

Immer. Viele Arbeitnehmer erstellen ihre Steuererklärung jedes Jahr selbst und kommen gut zurecht. Wir verstehen das und finden es auch vollkommen in Ordnung.

Bei Abfindungen sind die Auswirkungen aber so gravierend, dass sich ein Steuerberater immer lohnt. Oder haben Sie z. B. gewusst, dass

  • es manchmal steuerlich günstiger ist, in der Kirche zu bleiben als auszutreten?
  • es sich im Abfindungsjahr richtig lohnen kann, ein Jahr lang weder Arbeitslohn noch Rente zu beziehen?
  • der Steuervorteil in vielen Fällen über 100% der abziehbaren Kosten beträgt?

Ja. Als Arbeitgeber sind Sie daran interessiert, dass Ihre Arbeitnehmer die Austrittsvereinbarung annehmen. Dabei können wir Sie unterstützen.

Denn oftmals sind sich die Arbeitnehmer unsicher und trauen dem Angebot nicht. Das Thema ist kompliziert und bevor man blind unterschreibt lehnt man lieber ab.

Unsere Steuerberater unterstützen Sie als Arbeitgeber, indem wir Transparenz schaffen und insbesondere

  • für alle betreffenden Arbeitnehmer berechnen, was in jedem speziellen Einzelfall netto herauskommt,
  • alle Arbeitnehmer individuell beraten, um die Nettoabfindung zu maximieren und
  • die Auswirkungen auf die spätere Rente berechnen und beraten, wie die Rente steueroptimal angehoben werden kann.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.