Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein großer Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Oftmals ist es ein Schritt ins Ungewisse.
Wir helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern,
diesen Weg gemeinsam zu meistern.
Für uns geht es um mehr als Beratung. Wir leben Steuerberatung neu. In klassischen Steuerberatungskanzleien machen Buchhalter*innen die Buchhaltung, Steuerfachangestellte die Steuererklärung und steuerlich Versierte die Jahresabschlüsse. Der Steuerberater aber hat kaum etwas mit seinen Mandanten zu tun. Es kann zu unnötigen Nachfragen, langen Wegen und Missverständnissen kommen.
Bei Fischer&Reimann ist der bzw. die Steuerberater*in nicht nur Ihr erster Ansprechpartner - er ist Ihr einziger! Er übernimmt alle Leistungen für Sie und erstellt alles aus einer Hand. Sie können sich sicher sein, dass er am dichtesten an Ihnen und Ihrer steuerlichen Situation bzw. Ihrem Unternehmen dran ist. So kann er Ihre individuelle Situation steuerlich optimal beurteilen und das Maximum für Sie herausholen.
Seit vielen Jahren haben wir uns auf die Themen Abfindungsberatung und Vorsorgeplanung sowie auf die Steueroptimierung von Lebensabschnitten spezialisiert. Wir unterstützen Sie mit der Erfahrung von über 2.500 Beratungen im Bereich Abfindung und Austritt.
und individuelle Steuerplanung
Sie sparen Steuern und erhalten dadurch eine höhere Netto-Abfindung und eine bessere Altersvorsorge.
für die Beratung
Keine Überraschung beim Honorar. Wir teilen Ihnen unsere Gebühren vorab mit.
für die Zeit nach dem Erwerbsleben
Sie erhalten Klarheit fürs Rentenalter. Wir berechnen Ihnen Ihr Nettoeinkommen aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente.
nach dem Austritt
Auch nach dem Austritt sparen Sie Steuern bei Ihrer Investitions- und Vermögensplanung.
arbeitgeberunabhängig
Wir unterliegen der Schweigepflicht und tauschen uns nicht mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Beratung aus.
und kein Fachchinesisch
Mit einfachen Worten klären wir worauf es ankommt und entwickeln Ihren individuellen Ablaufplan.
Seit vielen Jahren haben wir uns auf die Themen Abfindungsberatung und Vorsorgeplanung sowie auf die Steueroptimierung von Lebensabschnitten spezialisiert. Wir unterstützen Sie mit der Erfahrung von über 2.500 Beratungen im Bereich Abfindung und Austritt.
"Die Kanzlei Fischer & Reimann hat mich im Rahmen des Austrittsprozesses und der steuerlichen Gestaltung meiner Abfindung optimal beraten. Auch bei der Folgeberatung fühle ich mich bei Fischer & Reimann gut aufgehoben.“
"Super Steuerberater, die mich fachlich sehr kompetent zum Ausscheiden aus der BASF beraten haben."
"Herr Konrad hat mir im Rahmen des Austrittsprozesses sehr gut beraten. Insbesondere die Steueroptimierung der Abfindungszahlung und die Rentenplanung hat mir sehr geholfen."
Berufserfahrung als Steuerberater
Abfindungssumme
Beratungen in den letzten 5 Jahren
Die Abfindung ist für Arbeitnehmer Fluch und Segen zugleich. Denn auch wenn die hohe Zahlung vom Noch-Chef auf dem ersten Blick erfreulich scheint, schrumpft der Betrag plötzlich immens, nachdem die Steuer gezahlt wurde.
Damit das nicht passiert, erklärt Steuerberater Andreas Reichert in diesem Video, wie sich doch noch richtig viel Netto aus dem Brutto herausholen lässt.
Sie möchten noch mehr von unseren Steuertipps sehen? Dann folgen Sie uns auf YouTube. Kurz, knackig und leicht verdaulich. So servieren wir Ihnen pro Folge in nur 5 Minuten 5 Steuertipps. Egal ob Sie Unternehmer*in oder Privatperson sind: Für jeden ist etwas dabei.
Für die Audiophilen veröffentlichen wir dieses Format auch als Podcast. Mehr Informationen gibt es auf podcast.5steuertipps.de.
Abfindungs- und Austrittsvereinbarungen können aufwändige Prozesse und Nacharbeiten in den Personalabteilungen nach sich ziehen. Wir beraten Arbeitgeber seit mehreren Jahren darin, diese Prozesse effizient und reibungslos zu gestalten.
der Beratungsgespräche
Schnellere Entscheidungsfindung bei den Arbeitnehmern und weniger Fragen
durch langjährige Erfahrung
Sicherheit bei der Entscheidungsfindung und zufriedene Arbeitnehmer
Ihrer Arbeitnehmer aus einer Hand
Beratung über den Tellerrand hinaus (Schnittstellen zur Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit)
für alle Arbeitnehmer
Hohe Beratungsquote und weniger Aufwand in der Personalabteilung, Vereinbarung eines fixen Arbeitgeberzuschusses leicht möglich
durch spezialisierte Steuerberater
Höchste Beratungsqualität gibt Ihnen und den Arbeitnehmern die Sicherheit, richtige Entscheidungen zu treffen
der Abfindungen und Renteneinkünfte
Mehr Vertragsannahmen durch Ermittlung der optimalen Steuerbelastung und höheren Nettoabfindungen
Abfindungs- und Austrittsvereinbarungen können aufwändige Prozesse und Nacharbeiten in den Personalabteilungen nach sich ziehen. Wir beraten Arbeitgeber seit mehreren Jahren darin, diese Prozesse effizient und reibungslos zu gestalten.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten an uns gestellten Fragen.
Eine Abfindung ist Teil des Arbeitslohns und unterliegt der Lohnsteuer. Abhängig von verschiedenen Faktoren (z. B. Lohnsteuerklasse, Freibeträge) berechnen sich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die so berechnete Steuer wird von der Abfindung abgezogen und dem Arbeitnehmer netto ausgezahlt.
In den meisten Fällen müssen Sie auch eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn Sie eine Abfindung erhalten haben. Das ist aber nicht schlimm, sondern im Gegenteil fast immer vorteilhaft. Denn auf die berechnete Einkommensteuer wird die einbehaltene Lohnsteuer angerechnet. Wenn Ihnen also zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde, erhalten Sie mit der Einkommensteuererklärung eine Erstattung.
In vielen Fällen kann die Abfindung begünstigt besteuert werden. Diese günstige Besteuerung nennt sich Fünftelregelung. Ob in Ihrem Fall die Fünftelregelung zur Anwendung kommt und wie Sie Ihre Steuerlast optimieren, prüfen wir gerne für Sie. Sprechen Sie uns an – idealerweise bevor Sie eine Austrittsvereinbarung unterschreiben.
Die Fünftelregelung ist eine Berechnungsmethode, die für bestimmte Abfindungen angewandt werden darf. Vereinfacht gesagt wird so gerechnet, als wäre die Abfindung über einen Zeitraum von 5 Jahren ausgezahlt worden. Ergebnis ist fast immer ein günstigerer Steuersatz und eine niedrigere Steuer.
Aber es gibt auch Ausnahmen bei denen sich die Fünftelregelung nicht auswirkt. Und man muss aufpassen: Nicht jede Abfindung darf begünstigt nach der Fünftelregelung besteuert werden. Aus diesem Grund sollte man sich beraten lassen, bevor man ein Abfindungsangebot annimmt.
Immer. Viele Arbeitnehmer erstellen ihre Steuererklärung jedes Jahr selbst und kommen gut zurecht. Wir verstehen das und finden es auch vollkommen in Ordnung.
Bei Abfindungen sind die Auswirkungen aber so gravierend, dass sich ein Steuerberater immer lohnt. Oder haben Sie z. B. gewusst, dass
Ja. Als Arbeitgeber sind Sie daran interessiert, dass Ihre Arbeitnehmer die Austrittsvereinbarung annehmen. Dabei können wir Sie unterstützen.
Denn oftmals sind sich die Arbeitnehmer unsicher und trauen dem Angebot nicht. Das Thema ist kompliziert und bevor man blind unterschreibt lehnt man lieber ab.
Unsere Steuerberater unterstützen Sie als Arbeitgeber, indem wir Transparenz schaffen und insbesondere
Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.