Egal ob Sie eine Immobilie kaufen, vermieten, verschenken oder verkaufen wollen: Fragen Sie uns.
Denn wir sind auf die Steuerberatung für Immobilienbesitzer spezialisiert.
Für uns geht es um mehr als Beratung. Wir leben Steuerberatung neu. In klassischen Steuerberatungskanzleien machen Buchhalter*innen die Buchhaltung, Steuerfachangestellte die Steuererklärung und steuerlich Versierte die Jahresabschlüsse. Der Steuerberater aber hat kaum etwas mit seinen Mandanten zu tun. Es kann zu unnötigen Nachfragen, langen Wegen und Missverständnissen kommen.
Bei Fischer&Reimann ist der bzw. die Steuerberater*in nicht nur Ihr erster Ansprechpartner - er ist Ihr einziger! Er übernimmt alle Leistungen für Sie und erstellt alles aus einer Hand. Sie können sich sicher sein, dass er am dichtesten an Ihnen und Ihrer steuerlichen Situation bzw. Ihrem Unternehmen dran ist. So kann er Ihre individuelle Situation steuerlich optimal beurteilen und das Maximum für Sie herausholen.
Alle Leistungen werden durch unsere spezialisierten Steuerberater erbracht.
Wir klären mit Ihnen stets im Vorhinein unser Honorar. So wissen Sie genau, wie viel Sie für Ihr Steueroptimum investieren.
Von der Wiege bis zur Bahre - Sie erhalten eine umfassende Beratung zu allen steuerlichen Themen.
Vor dem Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir minimieren Ihre Grunderwerbsteuer, erstellen für Sie Rendite- und Tilgungsberechnungen und optimieren Ihre Kaufpreisaufteilung.
Bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises kann Ihnen die Grunderwerbsteuer kosten. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro sind das schon immerhin 32.500 Euro. Durch eine geschickte Aufteilung des Preises im Kaufvertrag können Sie die Grunderwerbesteuer deutlich senken. Allerdings dürfen Sie Ihre Bank bei der Berechnung nicht vergessen. Wir beraten Sie ausführlich dazu.
Sie planen, eine Immobilie zu erwerben, um sie zu vermieten. Und Sie möchten sicher gehen, dass Ihre Rendite nicht auf der Strecke bleibt. Oder Sie sind sich nicht sicher, wie lange Sie die Kredite bezahlen müssen? Dann erstellen wir für Sie gerne eine Renditeberechnung oder eine Tilgungsberechnung bzw. sehen wir uns gerne Ihre Berechnung kritisch an.
Eine optimale Kaufpreisaufteilung wirkt sich nicht nur auf die Grunderwerbsteuer aus, sondern auch auf die Abschreibungshöhe. Wenn Sie die Immobilie vermieten möchten, spart Ihnen dieser Schritt eine Menge Steuern ein - und das für die nächsten Jahrzehnte!
Sie wollen für Ihre Familie vorsorgen, Ihr Vermögen dauerhaft anlegen oder einfach nur Steuern sparen? Dann sollten Sie sich mit anderen Rechtsformen beschäftigen. Wir beraten Sie ausführlich dazu und unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer Unternehmensstruktur.
Ein Familienpool oder eine Familienstiftung können für Ihr Familienvermögen Sicherheiten bringen und Steuern sparen. Aber wann nimmt man welche Rechtsform? Wir beraten Sie ausführlich zu genau dieser Frage und führen für Sie gerne detaillierte Prognoseberechnungen durch. So geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.
Eine Immobilien-GmbH (oder UG oder AG) lockt mit der günstigen Körperschaftsteuer von lediglich 15 Prozent. Man muss jedoch aufpassen, um keine Fehler zu machen, damit die Gewerbesteuerfreiheit nicht erlischt. Und man darf nicht vergessen, dass bei einem Verkauf aus einer GmbH die 10-Jahresfrist nicht gilt. Wir beraten Sie ausführlich dazu, damit Sie steuerlich gesehen das Optimum erreichen.
Asset Deal oder Share Deal? Diese Frage stellt man sich insbesondere dann, wenn man eine Immobilien-GmbH hat, die Teil eines Holding-Modells ist. Denn der Verkauf der gesamten Immobilien-GmbH (= Share Deal) ist mit ungefähr 1,5 Prozent Steuerlast sehr günstig. Hierzu ist eine langfristige Planung notwendig, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam durchführen.
Vor einer Vermietungsabsicht sollten Sie mit uns insbesondere die Höhe der Abschreibung optimieren. Aber auch während Sie vermieten können Sie jede Menge Steuern sparen, zum Beispiel durch die richtige Planung von Renovierungskosten, einer geschickten Umschuldung oder der Nutzung einer Ehegattenschaukel.
Für die Höhe der Abschreibung gibt es zwei Stellschrauben:
Beides, also die Bemessungsgrundlage und den Abschreibungssatz, lassen sich vor dem Erwerb der Immobilie idealerweise optimieren. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Sie lohnt und was Sie ansonsten tun können, um einen besonders hohen Abschreibungssatz zu erhalten (z. B. Denkmalschutz-Abschreibung oder degressive Abschreibung).
Wenn Sie kurz nach der Anschaffung umfangreiche Renovierungen vornehmen, können Sie in eine Falle tappen: Im schlimmsten Fall sind die Renovierungskosten nicht direkt als Werbungskosten abziehbar, sondern erhöhen die Abschreibungsgrundlage. Das bedeutet, die nächsten 33 Jahre oder 50 Jahre dürfen Sie sich stattdessen über eine höhere Abschreibung "freuen". Wir beraten Sie dazu, was Sie vermeiden sollten, wenn Sie Renovierungskosten weiterhin direkt abziehen möchten.
Sie haben einen (Gewerbe-)Mietvertrag selbst aufgesetzt oder haben ein Muster genommen und fragen sich, ob das steuerlich alles seine Richtigkeit hat? Dann fragen Sie uns. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.
Die ersten 10 Jahre nähern sich dem Ende und eine Umschuldung steht an. Das ist eine richtig gute Möglichkeit, um dies aus Ihrer gesamtwirtschaftlichen Perspektive noch einmal komplett neu aufzurollen. Denn was vor 10 Jahren sinnvoll war muss nicht für immer gelten. Wir beraten Sie ganzheitlich mit dem Ziel, möglichst viele Steuern zu sparen.
Die Ehegattenschaukel ist ein sehr beliebtes Mittel, Abschreibungen wieder von vorne oder höher weiterlaufen zu lassen. Lassen Sie sich gerne von einem unserer Steuerberater zu diesem Thema beraten.
Wir beraten Sie ausführlich zur 10-Jahresfrist, zum gewerblichen Grundstückshandel und zur § 6b-Rücklage beim Verkauf aus einem Betriebsvermögen heraus. Wichtig ist auch hier, dass Sie die Veräußerungsabsicht vor dem Notarbesuch mit uns besprechen.
Wenn zwischen Verkauf und Kauf einer Immobilie mindestens 10 Jahre vergangen sind, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Aber diese 10 Jahresfrist gilt nicht immer. Wir beraten Sie ausführlich vor dem Verkauf einer Immobilie, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können.
Der gewerbliche Grundstückshandel begründet einen fiktiven Gewerbebetrieb und das löst Gewerbesteuer aus. Aber die Gewerbesteuer ist oftmals das geringste Problem. Wir erörtern mit Ihnen gerne Lösungen, wie Sie einen fiktiven Gewerbebetrieb vermeiden können.
Bei einem Verkauf aus einem Betriebsvermögen heraus können Sie die § 6b-Rücklage bilden. Das betrifft natürlich insbesondere bei einem Asset Deal aus einer Immobilien-GmbH zu. Wir stehen Ihnen hierzu mit Rat und Tat zur Seite.
Verschenkung einer Immobilie unter Vorbehaltsnießbrauch oder der Zuwendungsnießbrauch sind Beratungsschwerpunkte in unserer Kanzlei. Wir beraten Sie ausführlich dazu und berechnen für Sie den Wert des Nießbrauchs sowie die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.
Egal, ob Sie sich für Verschenkung einer Immobilie mit Vorbehaltsnießbrauch oder nur um einen Zuwendungsnießbrauch entscheiden: Wir sind der richtige Ansprechpartner für die gesamten steuerrechtlichen Fragen. Denn einerseits will man Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer reduzieren und andererseits die Einkommensteuer in der Familie minimieren. Wir finden für alles die beste Lösung für Sie.
Dazu gehören natürlich die Berechnung des Nießbrauchs nach dem Bewertungsgesetz und die Berechnung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer. Gerne erstellen wir für Sie verschiedene Szenarien, so dass Sie sich für das beste entscheiden können.
Die Vermietung von Ferienhäuser und- wohnungen zieht umsatzsteuerliche Pflichten nach sich, die aber vorteilhaft für Sie sein können. Wir beraten Sie dazu im Detail und optimieren mit Ihnen gemeinsam die Leerstandszeiten sowie die Vermietung über Airbnb und ähnliche Plattformen.
Die kurzfristige Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, oder auch die Vermietung eines Zimmers in der eigenen Wohnung über Airbnb, löst Umsatzsteuer aus. Diese lässt sich vermeiden, wenn man auf die Kleinunternehmer-Regelung zurückgreifen kann. Es ist aber manchmal vorteilhaft, nicht die Kleinunternehmer-Regel in Anspruch zu nehmen, sondern stattdessen zur Regelbesteuerung zu Optieren. In welchen Fällen Sie das tun sollten, erfahren Sie von uns in einem ausführlichen Gespräch.
Die häufigste Frage, die wir in Bezug auf der Vermietung von Ferienwohnungen haben, dreht sich um den Umgang mit Leerstandszeiten. Wie sind die Kosten aufzuteilen, wenn Sie die Ferienwohnung einerseits selbst nutzen und andererseits leer steht? Auch dieser Frage widmen wir uns sehr gerne persönlich mit Ihnen vor Ort in einer unserer Kanzlei, telefonisch oder online, z. B. per Teams.
Florian Fischer
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)
Claudia Reyes
Steuerberaterin
Lucas Klawun
Steuerberater
Master of Science
Miriam Trommelen
Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin (FH)
Christoph Schieren
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)
Jennifer Gehlen
Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin (FH)
Tobias Fricke
Steuerberater
Master of Arts (M.A.)
Unten finden Sie das Best-Of unserer Podcast- und Videofolgen zu Themen rund um die Besteuerung von Immobilien. Die Steuerberater Florian Fischer und Andreas Reichert erklären, worauf es im Steuerrecht ankommt - garantiert ohne fachchinesisch.
Kurz, knackig und leicht verdaulich. Egal ob Sie Unternehmer*in oder Privatperson sind: Für jeden ist etwas dabei.
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