Sie ziehen die Tankgutscheine in voller Höhe als Betriebsausgaben ab, aber Ihr Arbeitnehmer muss diese nicht versteuern! Klingt gut und ist auch so.

Möglich gemacht hat dies der Bundesfinanzhof (BFH), da die obersten Finanzrichter grünes Licht für die Anwendung einer Steuerfreigrenze bei Tankgutscheinen gegeben haben.
Allerdings sind wie immer ein paar Spielregeln der Verwaltung zu beachten:
- Gutschein-Betrag: höchstens 44 € pro Gutschein
- nur ein Gutschein pro Mitarbeiter im Monat
- Dokumentation im Lohnkonto des Arbeitnehmers
Die Dokumentation funktioniert folgendermaßen:
Damit das Finanzamt bzw. die Sozialversicherungsträger prüfen können, dass nur ein Gutschein pro Mitarbeiter im Monat ausgegeben wird, muss bei der Übergabe an den Arbeitnehmer eine Quittung ausgefüllt und der Gutschein als Kopie an die Quittung geheftet werden.
Fertig ist ein Teil Ihrer Steueroptimierung.
Wir haben eine von der Verwaltung anerkannte Quittung bereits kostenlos für Sie fertig gestellt. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.