Im Geschäftsleben gehören Geschenke zum Alltag und dienen der Pflege der Beziehungen zu wichtigen Geschäftspartnern oder Kunden. Allerdings gibt das Finanzamt für den Abzug der Aufwendungen einen genauen Rahmen vor.

Sie können jedem Empfänger pro Jahr Geschenke bis 35 € netto zukommen lassen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, z.B. als Kleinunternehmer oder Versicherungsvermittler, gilt eine Grenze von 35 € brutto. Überschreiten Sie diese Grenze um einen Cent, dann sind die gesamten Kosten nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Tipp: Vermerken Sie auf allen Belegen zu Geschenken den Empfänger oder die Empfänger.
Bitte beachten Sie, dass Firmen oder Selbstständige als Empfänger von Geschenken diese als Einnahmen versteuern müssen. Dies gilt nach Meinung der OFD-Frankfurt nicht für Geschenke an Firmenkunden bis 40 € brutto (Verfügung vom 10.10.2012, Az. S 2297b A – 1 – St 222). Diese bleiben beim Empfänger steuerfrei, wenn Sie die Geschenke aufgrund eines besonderen persönlichen Anlasses z.B. Geburtstag oder Hochzeit übergeben. Für Geschenke an Firmenkunden über 40 € brutto gilt: Die Versteuerung der Geschenke als Einnahmen beim Empfänger kann vermieden werden, wenn Sie für die Geschenke eine Pauschalsteuer von 30% auf den Wert des Geschenkes übernehmen (§ 37b EStG). Die Übernahme der Versteuerung müssen Sie den Empfängern mitteilen.
Tipp: Privatleute als Empfänger müssen die Geschenke nicht als Einnahmen versteuern!
Solange die Geschenke unter der Grenze von 35 € liegen, fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Dies gilt sowohl für Privatleute als auch für Selbstständige als Empfänger.
Sie haben Fragen zum Thema Geschenke? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.