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Steueroptimiert schenken

Im Geschäftsleben gehören Geschenke zum Alltag und dienen der Pflege der Beziehungen zu wichtigen Geschäftspartnern oder Kunden. Allerdings gibt das Finanzamt für den Abzug der Aufwendungen einen genauen Rahmen vor.

Geschenkebox auf Holzboden
Über ein Geschenk freut sich jeder – manchmal sogar das Finanzamt.

Sie können jedem Empfänger pro Jahr Geschenke bis 35 € netto zukommen lassen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, z.B. als Kleinunternehmer oder Versicherungsvermittler, gilt eine Grenze von 35 € brutto. Überschreiten Sie diese Grenze um einen Cent, dann sind die gesamten Kosten nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

Tipp: Vermerken Sie auf allen Belegen zu Geschenken den Empfänger oder die Empfänger.

Bitte beachten Sie, dass Firmen oder Selbstständige als Empfänger von Geschenken diese als Einnahmen versteuern müssen. Dies gilt nach Meinung der OFD-Frankfurt nicht für Geschenke an Firmenkunden bis 40 € brutto (Verfügung vom 10.10.2012, Az. S 2297b A – 1 – St 222). Diese bleiben beim Empfänger steuerfrei, wenn Sie die Geschenke aufgrund eines besonderen persönlichen Anlasses z.B. Geburtstag oder Hochzeit übergeben. Für Geschenke an Firmenkunden über 40 € brutto gilt: Die Versteuerung der Geschenke als Einnahmen beim Empfänger kann vermieden werden, wenn Sie für die Geschenke eine Pauschalsteuer von 30% auf den Wert des Geschenkes übernehmen (§ 37b EStG). Die Übernahme der Versteuerung müssen Sie den Empfängern mitteilen.

Tipp: Privatleute als Empfänger müssen die Geschenke nicht als Einnahmen versteuern!

Solange die Geschenke unter der Grenze von 35 € liegen, fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Dies gilt sowohl für Privatleute als auch für Selbstständige als Empfänger.

Sie haben Fragen zum Thema Geschenke? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.

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Das sagen unsere Mandanten

Andreas Vogel

Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

Inhaber, Vermögensberater

Adera GmbH

Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

Roswitha Fredeland

Gesellschafter-Geschäftsführer, Adera GmbH

Sascha Schloifer

Als Agentur für Live- und Kulturmarketing entwickeln wir seit 2005 Kommunikationslösungen mit den Schwerpunkten Event, Sponsoring, Dialog, Design und Social Media. Der Austausch mit der Steuerkanzlei Florian Fischer erfolgt komplett digital. Dies hat für uns den Vorteil, dass für uns sämtliche Informationen stets verfügbar sind. Wir sind froh, dass wir einen Steuerberater haben, der uns hierbei unterstützt.

Sascha Schloifer

Gesellschafter Geisler & Schloifer GbR

Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

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