Eine der häufigsten Fragen nach der Hochzeit: Welche Steuerklasse soll ich wählen? Wir geben einen Kurzüberblick.

Die Steuerklassen dienen dem Arbeitgeber für den monatlichen Lohnsteuerabzug. Folgende Steuerklassen gibt es in Deutschland:
- Steuerklasse I: Für Ledige/Geschiedene
- Steuerklasse II: Für alleinerziehende Ledige/Geschiedene ohne neuen Partner im Haushalt
- Steuerklasse III: Für Verheiratete
- Steuerklasse IV: Für Verheiratete
- Steuerklasse V: Für Verheiratete
- Steuerklasse VI: Für den Zweitjob auf Lohnsteuerkarte (kein Mini-Job)
Verheiratete haben die Qual der Wahl. Wenn nur ein Ehepartner arbeitet, sollte dieser in der Regel die Steuerklasse III wählen. Wenn beide Ehegatten arbeiten, führt die Kombination III/V bei stark unterschiedlichem Gehalt zu mehr Netto auf der Lohnabrechnung als IV/IV. Allerdings besteht bei III/V auch die Gefahr einer Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung. Bei annähernd gleichem Lohn beider Eheleute empfiehlt es sich IV/IV zu wählen.
Unsere Hinweise:
- III/V: Sie sind automatisch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
- IV/IV: Bei unterschiedlichem Gehalt haben Sie gute Chancen auf eine Steuererstattung!
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie die richtige Steuerklasse gewählt haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.