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Mit gesunden Mitarbeitern Steuern sparen

Für die betriebliche Gesundheitsförderung von Mitarbeiten hat der Gesetzgeber eine Fördermöglichkeit geschaffen. In der Praxis wird diese Förderung leider wenig in Anspruch genommen. Hier erhalten Sie einen Überblick, wie Sie mit der Gesundheitsförderung Steuern sparen können.

Ein aufgeräumter Obststand im Supermarkt
Frisches Obst allein reicht nicht, um gesund zu bleiben.

Sie können als Arbeitgeber Ihren Angestellten zusätzlich zum eigentlichen Arbeitslohn für gesundheitsfördernde Maßnahmen einen Zuschuss von maximal 500,00 € pro Jahr und Mitarbeiter zahlen. Dieser Zuschuss ist steuerfrei, d.h. Sie können den Zuschuss als Betriebsausgabe abziehen und der Mitarbeiter muss darauf keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Voraussetzung für die Steuer- und Sozialabgabenfreihheit ist, dass die vom Arbeitgeber geförderte Gesundheitsmaßnahme den Vorgaben nach §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB) V genügt. Hier sind die Krankenkassen der erste Ansprechpartner. Die Krankenkassen haben sich auf Prävention und Gesundheitsvorsorge spezialisiert und bieten daher in eigener Regie oder über Fremdanbieter Kurse an. Zu folgenden Themengebieten gibt es z.B. Kurse, die steuerlich gefördert werden können:

  • Bewegung (z. B. Rückenschule, Nordic Walking, Zumba-Fitness),
  • Ernährung (z. B. Kurse zur Gewichtsreduktion, Gesunde Vollwertige Küche),
  • Entspannung (z. B. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung) und
  • Suchtprävention (z. B. Raucherentwöhnung, Alkoholreduktion).

Tipp: Klären Sie oder Ihr Mitarbeiter mit der Krankenkasse bzw. dem Kursanbieter vor der Buchung des Kurses ab, ob der Kurs den Vorgaben nach §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB) V genügt. Lassen Sie sich dies von der Krankenkasse bzw. dem Kursanbieter bescheinigen und nehmen Sie eine Kopie der Kursrechnung zum Lohnkonto. Dann steht der steuerfreien Förderung nichts mehr im Wege.

Sie haben noch Fragen zur steuerlichen Gesundheitsförderung? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 6856097-0.

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Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

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Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

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Sascha Schloifer

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Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

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