Dass man mit der Anmeldung der Putzfrau Geld sparen kann, klingt zunächst einmal unglaubwürdig. Ist aber so.

Schauen wir uns die Rechtslage genauer an. Nehmen wir an, dass Sie Ihre Putzfrau für 100 € pro Monat ab Januar beschäftigen möchten und Ihre Putzfrau keinen weiteren Mini-Job ausübt.
Im ersten Schritt melden Sie Ihre Putzfrau bei der Bundesknappschaft für das Haushaltsscheckverfahren an. Die Anmeldung erfolgt einmalig und solange sich am Monatslohn von 100 € Ihrer Putzfrau nichts ändert, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Es wird ein monatlicher Beitrag an die Bundesknappschaft von 14,44 € (14,44 % von 100 €) fällig. Durch den Beitrag sind sämtliche Abgaben für die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, U1- und U2-Umlage sowie die Steuern abgedeckt.
Im zweiten Schritt betrachten wir die steuerliche Auswirkung. Sie bekommen von der Bundesknappschaft eine Bescheinigung für das Finanzamt über die Abgaben und den Arbeitslohn automatisch zugeschickt. Im vorliegenden Fall würden 12 Monate à 114,44 € (100 € Arbeitslohn zzgl. 14,44 € Abgaben) bescheinigt werden. Insgesamt ergibt dies ein Jahresbetrag von 1.373,28 €. Als Steuerermäßigung können Sie 20% von 1.373,28 € = 274,66 € vom Finanzamt zurück bekommen. Die maximale Steuerermäßigung für Mini-Jobs in Privathaushalten beträgt 510 € pro Jahr.
Wenn wir im letzten Schritt von der Steuererstattung von 274,66 € die gezahlten Abgaben von 173,28 € (12 Monate à 14,44 €) abziehen, haben Sie insgesamt 101,38 € gespart.
Sie haben Fragen zur Anmeldung Ihrer Putzfrau? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.