Mit dem Beginn des Jahres 2013 treten wie jedes Jahr zahlreiche Änderungen in Kraft. Im Bereich der Minijobs gibt es mit dem Jahreswechsel einige Neuerungen.

Zunächst wurde die Verdienstgrenze auf 450 € pro Monat angehoben. Das heißt, dass Mini-Jobber ab Jahresbeginn 50 € pro Monat mehr verdienen dürfen. An diesem Punkt ist die zweite Neuregelung für 2013 zu beachten. Wenn im Jahr 2013 ein Minijob neu begründet oder bei einem bestehenden Minijob der monatliche Verdienst auf einen Betrag 400,01 € und 450 € angehoben wird, dann tritt Rentenversicherungspflicht ein. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer 3,9% seines Gehaltes abgezogen bekommt. Den restlichen Rentenversicherungsbeitrag von 15% bezahlt wie bisher der Arbeitgeber.
Auf die Rentenversicherungpflicht kann mit einer Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet werden. Allerdings bedeutet der Verzicht nicht nur eine Beitragsersparnis, sondern auch dass etliche Leistungen der Deutschen Rentenversicherung z.B. Erwerbsminderungsrente, Anrechnung des Minijobs auf den Rentenbeginn und Rentenhöhe nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden können.
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