fbpx

Mindestlohn: Dokumentationspflichten beachten

Zum 01.01.2015 ist der neue gesetzliche Mindestlohn in Kraft getreten. Mit dem Mindestlohn gibt es auch neue Dokumentationspflichten für Arbeitgeber.

Acht Euro Fünzig
Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Betroffen sind alle Arbeitgeber von Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten (branchenunabhängig) und bei Arbeitgebern in z.B. folgenden Branchen (§2a SchwarzArbG) müssen die Dokumentationen für alle Mitarbeiter durchgeführt werden:

  • Baugewerbe und Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe sowie Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  • bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • und in der Fleischwirtschaft.

Nach dem Mindestlohngesetz sind die oben genannten Arbeitgeber verpflichtet,

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages

zu dokumentieren und diese Aufzeichnung mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren. Hier erhalten Sie nochmals einen Überblick über die neuen Dokumentationspflichten speziell für Minijobber.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob bei allen Ihren Mitarbeitern der Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde bzw. der branchenspezifische höhere Mindestlohn überschritten ist. Eine Übersicht über die branchenspezifischen Mindestlöhne erhalten Sie beim Statistischen Bundesamt.

Sie haben noch Fragen zum Mindestlohn? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 6856097-0.

Die letzten News und Steuertipps

Auf zum Eulen-Wunder 4.0

Starke Partner in der Region stehen auch in schwierigen Zeiten zusammen. Unter diesem Motto gehen wir gemeinsam mit den Eulen Ludwigshafen in die neue Saison

Weiterlesen »

Das sagen unsere Mandanten

Andreas Vogel

Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

Inhaber, Vermögensberater

Adera GmbH

Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

Roswitha Fredeland

Gesellschafter-Geschäftsführer, Adera GmbH

Sascha Schloifer

Als Agentur für Live- und Kulturmarketing entwickeln wir seit 2005 Kommunikationslösungen mit den Schwerpunkten Event, Sponsoring, Dialog, Design und Social Media. Der Austausch mit der Steuerkanzlei Florian Fischer erfolgt komplett digital. Dies hat für uns den Vorteil, dass für uns sämtliche Informationen stets verfügbar sind. Wir sind froh, dass wir einen Steuerberater haben, der uns hierbei unterstützt.

Sascha Schloifer

Gesellschafter Geisler & Schloifer GbR

Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner