Mehr Netto vom Brutto oder geschickt die kalte Progression umkurvt. Damit Sie das Finanzamt bei der nächsten Gehaltserhöhung nicht kalt erwischt, erhalten Sie einige wichtige Tipps und Tricks.

Es gibt eine Menge Möglichkeiten das Thema Gehaltserhöhung anzugehen ohne die Steuern und Sozialabgaben ins Unermessliche steigen zu lassen. Hier einige Tipps von denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren:
- Sachzuwendungen (z.B. Tank- oder Warengutschein) bis 44 € pro Monat (steuer- und sozialabgabenfrei),
- Arbeitgeberzuschuss zum Kindergartenbeitrag (steuer- und sozialabgabenfrei),
- Privatnutzung des Firmenhandys oder Firmenlaptops (steuer- und sozialabgabenfrei),
- betriebliche Gesundheitsförderung von Mitarbeiten (bis 500 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei),
- Zuschuss des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge (steuer- und sozialabgabenfrei bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) oder
- Fahrtkostenzuschuss bei den Fahrten Wohnung – Arbeitstätte (Pauschalsteuer 15% und sozialabgabenfrei)
Tipp: Achtung für einige Zuschüsse ist eine Umwandlung des bisherigen Barlohns in die begünstigen Zuschüsse nicht möglich. Hier muss der Zuschuss zusätzlich zum bisherigen Lohn gezahlt werden.
Um die gewünschte Begünstigungen bei den Steuern und Sozialabgaben zu erreichen, sind gerade von Arbeitgeberseite einige Dinge wie z.B. Dokumentationspflichten zu beachten.
Sie haben noch Fragen zum Thema Lohn und Gehalt? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 6856097-0.