Berufliche Neuorientierung, der nächste Schritt auf der Karriereleiter oder der Start ins Berufsleben. Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, hat neben neuen Herausforderungen auch Kosten zu tragen. An diesen Aufwendungen können Sie den Staat beteiligen.

Bevor es zum Bewerbungsgespräch kommt, fallen bereits Ausgaben für die Bewerbung an sich an. Dies können Kosten sein für
- Büromaterial, Kopien von Unterlagen, Porto, Passbilder, Telefonkosten etc.,
- Tageszeitungen zum Sichten des Arbeitsmarktes,
- eigene Stellengesuche,
- Fachliteratur, Kurse und Fortbildungen zum Thema Bewerbung.
Diese Kosten setzen Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ab.
Im nächsten Schritt stehen die Ausgaben für das Bewerbungsgespräch im Fokus. Durch die persönliche Vorstellung fallen Reisekosten an:
- Fahrtkosten inkl. Reisenebenkosten wie z.B. Parkgebühren,
- Verpflegungsmehraufwand (z.B. pauschal 6 € bei Reisedauer von 8-14 Stunden) und
- Unterkunftskosten (z.B. Hotelkosten)
Diese Kosten kann und sollte Ihnen der Stellenanbieter steuerfrei erstatten. Dies gilt auch dann, wenn es nicht zum Abschluss des Arbeitsvertrags kommt. Wenn Sie die Kosten nur teilweise oder gar nicht erstattet bekommen, dann machen Sie diese in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend.
Sie haben noch Fragen zum Thema Bewerbungskosten? Sind Sie sich nicht sicher, welche Kosten Sie absetzen können? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.