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Entfernungspauschale: So viele Arbeitstage dürfen Sie abrechnen

Mit dem Thema Entfernungspauschale müssen sich fast alle Steuerbürger in Deutschland beschäftigen. Ein erheblicher Faktor für die Höhe der absetzbaren Kosten sind die Arbeitstage.

Auto steht im Stau auf der Autobahn
Im Stau auf dem Weg zur Arbeit

Sie können die Arbeitstage für die Entfernungspauschale genau ausrechnen, z.B. anhand von Kalenderaufzeichnungen. Bitte beachten Sie, dass nur die tatsächlichen Arbeitstage mit Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte zählen, d.h. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Tage bei Fortbildungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte müssen Sie abziehen. Die Finanzämter erkennen in der Regel aber auch eine pauschale Anzahl von Arbeitstagen an:

  • 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage,
  • 5,5-Tage-Woche: 255 Arbeitstage und
  • 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage.

Wenn Sie an einem Tag mehrmals zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte fahren, dürfen Sie nur eine Fahrt abrechnen, d.h. es zählt als ein Arbeitstag. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn Sie gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber arbeiten. Dann rechnen Sie die Fahrten getrennt ab.

Tipp: Selbstständige aufgepasst. Die Entfernungspauschale gilt auch für Selbstständige für die Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte.

Sie haben noch Fragen zur Entfernungspauschale? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.

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Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

Inhaber, Vermögensberater

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Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

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Sascha Schloifer

Gesellschafter Geisler & Schloifer GbR

Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

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