Mit dem Thema Entfernungspauschale müssen sich fast alle Steuerbürger in Deutschland beschäftigen. Ein erheblicher Faktor für die Höhe der absetzbaren Kosten sind die Arbeitstage.

Sie können die Arbeitstage für die Entfernungspauschale genau ausrechnen, z.B. anhand von Kalenderaufzeichnungen. Bitte beachten Sie, dass nur die tatsächlichen Arbeitstage mit Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte zählen, d.h. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Tage bei Fortbildungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte müssen Sie abziehen. Die Finanzämter erkennen in der Regel aber auch eine pauschale Anzahl von Arbeitstagen an:
- 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage,
- 5,5-Tage-Woche: 255 Arbeitstage und
- 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage.
Wenn Sie an einem Tag mehrmals zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte fahren, dürfen Sie nur eine Fahrt abrechnen, d.h. es zählt als ein Arbeitstag. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn Sie gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber arbeiten. Dann rechnen Sie die Fahrten getrennt ab.
Tipp: Selbstständige aufgepasst. Die Entfernungspauschale gilt auch für Selbstständige für die Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte.
Sie haben noch Fragen zur Entfernungspauschale? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.