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Entfernungspauschale: Besonderheiten beachten

Im letzten Teil der Serie zur Entfernungspauschale geht es um Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrten bei Behinderung und mehrere Arbeitsplätze (Tätigkeitsstätten) bei einem Arbeitnehmer.

Parkende Autos
Mit dem Auto zur Arbeit ist bequem, aber oftmals teuer.

Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, machen Sie wie bei Fahrten mit dem Pkw die Entfernungspauschale mit der pauschalen Kilometerabrechnung geltend. Zusätzlich können Sie die tatsächlichen Kosten für z.B. Fahrtickets geltend machen. Der höhere Betrag der beiden Abrechnungsmöglichkeiten gewinnt. Ist die Entfernungspauschale mit der pauschalen Kilometerabrechnung günstiger, dann ist der Höchstbetrag auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt.

Fahrten bei Behinderung

Wenn Sie eine Behinderung mit einem Grad mindestens 70% oder mindestens 50% und Merkzeichen G haben, dann können Sie an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen.Tipp: Aus Vereinfachungsgründen akzeptieren die Finanzämter auch eine Abrechnung mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (hin und zurück).

Mehrere Arbeitsplätze (Tätigkeitsstätten) bei einem Arbeitnehmer

Beachten Sie, dass Sie nur die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale abrechnen! Pro Arbeitsverhältnis gibt es immer nur eine regelmäßigen Arbeitsstätte. Für alle anderen Fahrten profitieren Sie von den höheren Reisekosten (Fahrtkosten hin und zurück, Verpflegungsmehraufwand etc.).

Ausführliche Infos hat das Bundesfinanzministerium hier zusammengestellt.

Sie haben noch Fragen zur Entfernungspauschale? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.

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Andreas Vogel

Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

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Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

Roswitha Fredeland

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Sascha Schloifer

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Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

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