Wann muss man eigentlich die Steuererklärung beim Finanzamt abgeben? Kann ich noch eine Steuererklärung für zurückliegende Jahre machen? Diese oder ähnliche Fragen stellt sich jeder einmal. Hier erhalten Sie den Überblick zu den gesetzlichen Fristen.

Im ersten Schritt prüfen Sie, ob Sie verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, lesen Sie hier.
Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen, dann endet Ihre Frist zur Einreichung der Unterlagen grundsätzlich am 31.05. des Folgejahres. In begründeten Einzelfällen verlängert das Finanzamt diese Frist. Wenn Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten von einem Steuerberater erledigen lassen, dann haben Sie immer automatisch bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit für Ihre Steuererklärung.
Tipp: Versäumen Sie nicht Ihre Fristen! Die Finanzämter verhängen in den letzen Jahren verstärkt Verspätungszuschläge, wenn die Steuererklärungen erst nach Ablauf der Fristen eingereicht werden. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10% der festgesetzten Steuer, aber höchstens 25.000 €, betragen (§ 152 Abgabenordnung).
Die genannten Termine können Sie außer Acht lassen, wenn Sie freiwillig die Steuererklärung erstellen. Dann haben Sie nach Ablauf des Steuerjahres vier Jahre Zeit die Unterlagen zum Finanzamt zu bringen.
Sie haben noch Fragen zu den Abgabefristen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.