Die Geburt eines Kindes ist einer der schönsten Momente im Leben. Damit Sie in der Folgezeit nichts vergessen, erhalten Sie hier eine Checkliste auf welche Dinge Sie achten müssen.

Steuern / Kindergeld
Die Beantragung des Kindergelds erfolgt bei der Familienkasse (Agentur für Arbeit). Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, dann unterhält Ihr Arbeitgeber eine eigene Familienkasse. Den Antrag finden Sie auf den Webseiten der Familienkassen. Ausfüllen und Geburtsurkunde beifügen – fertig.
Die Kinderfreibeträge werden automatisch in Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte (ElStAM) hinterlegt. Dies kann allerdings nach der Geburt 1-2 Monate dauern. Bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung füllen Sie künftig für das Neugeborene die Anlage KIND aus. Dann prüft das Finanzamt automatisch, ob für Sie das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder günstiger sind.
Elterngeld
Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Für die Beantragung benötigen Sie neben der Geburtsurkunde Ihres Kindes auch die Verdienstnachweise für die letzten 14 Monate vor Geburt Ihres Kindes. Sollten Sie selbstständig sein, dann reichen Sie als Einkommensnachweis den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres ein.
Versicherungen
Die Berücksichtigung Ihres Babys in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Haftpflichtversicherung sind ein absolutes Muss. In der Haftpflichtversicherung können Sie das Kind in Ihrem Vertrag kostenfrei oder gegen einen geringen Extrabeitrag mitversichern.
Sollten Mutter und Vater in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein, dann ist das Kind im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Sollte ein Elternteil in der privaten Krankenkasse sein und mehr verdienen als der andere Elternteil und die Versicherungspflichtgrenze überschreiten (in 2015: 54.900 EUR), dann ist das Kind in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung anzumelden.
Wenn einer der beiden Elternteile einen Riestervertrag abgeschlossen hat, dann denken Sie bitte daran die Kinderzulage bei Ihrem Anbieter zu beantragen. Haben beide Elternteile einen Riestervertrag, dann bekommt grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. In Einzelfällen kann es günstiger sein, die Verschiebung auf den Vater zu beantragen.
Des Weiteren halten wir es für sinnvoll, für das Neugeborene eine private Unfallversicherung sowie eine Kinderinvaliditätsversicherung (ähnlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Erwachsenen) abzuschließen.
Sie haben Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei den Anträgen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 6856097 – 0.