fbpx

Die Geburt eines Kindes: Dies ist zu beachten

Die Geburt eines Kindes ist einer der schönsten Momente im Leben. Damit Sie in der Folgezeit nichts vergessen, erhalten Sie hier eine Checkliste auf welche Dinge Sie achten müssen.

Mutter liebkost Baby
Mit Kindern beginnt steuerlich gesehen ein neues Kapitel.

Steuern / Kindergeld

Die Beantragung des Kindergelds erfolgt bei der Familienkasse (Agentur für Arbeit). Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, dann unterhält Ihr Arbeitgeber eine eigene Familienkasse. Den Antrag finden Sie auf den Webseiten der Familienkassen. Ausfüllen und Geburtsurkunde beifügen – fertig.

Die Kinderfreibeträge werden automatisch in Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte (ElStAM) hinterlegt. Dies kann allerdings nach der Geburt 1-2 Monate dauern. Bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung füllen Sie künftig für das Neugeborene die Anlage KIND aus. Dann prüft das Finanzamt automatisch, ob für Sie das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder günstiger sind.

Elterngeld

Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Für die Beantragung benötigen Sie neben der Geburtsurkunde Ihres Kindes auch die Verdienstnachweise für die letzten 14 Monate vor Geburt Ihres Kindes. Sollten Sie selbstständig sein, dann reichen Sie als Einkommensnachweis den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres ein.

Versicherungen

Die Berücksichtigung Ihres Babys in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Haftpflichtversicherung sind ein absolutes Muss. In der Haftpflichtversicherung können Sie das Kind in Ihrem Vertrag kostenfrei oder gegen einen geringen Extrabeitrag mitversichern.

Sollten Mutter und Vater in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein, dann ist das Kind im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Sollte ein Elternteil in der privaten Krankenkasse sein und mehr verdienen als der andere Elternteil und die Versicherungspflichtgrenze überschreiten (in 2015: 54.900 EUR), dann ist das Kind in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung anzumelden.

Wenn einer der beiden Elternteile einen Riestervertrag abgeschlossen hat, dann denken Sie bitte daran die Kinderzulage bei Ihrem Anbieter zu beantragen. Haben beide Elternteile einen Riestervertrag, dann bekommt grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. In Einzelfällen kann es günstiger sein, die Verschiebung auf den Vater zu beantragen.

Des Weiteren halten wir es für sinnvoll, für das Neugeborene eine private Unfallversicherung sowie eine Kinderinvaliditätsversicherung (ähnlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Erwachsenen) abzuschließen.

Sie haben Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei den Anträgen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 6856097 – 0.

Die letzten News und Steuertipps

Auf zum Eulen-Wunder 4.0

Starke Partner in der Region stehen auch in schwierigen Zeiten zusammen. Unter diesem Motto gehen wir gemeinsam mit den Eulen Ludwigshafen in die neue Saison

Weiterlesen »

Das sagen unsere Mandanten

Andreas Vogel

Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

Inhaber, Vermögensberater

Adera GmbH

Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

Roswitha Fredeland

Gesellschafter-Geschäftsführer, Adera GmbH

Sascha Schloifer

Als Agentur für Live- und Kulturmarketing entwickeln wir seit 2005 Kommunikationslösungen mit den Schwerpunkten Event, Sponsoring, Dialog, Design und Social Media. Der Austausch mit der Steuerkanzlei Florian Fischer erfolgt komplett digital. Dies hat für uns den Vorteil, dass für uns sämtliche Informationen stets verfügbar sind. Wir sind froh, dass wir einen Steuerberater haben, der uns hierbei unterstützt.

Sascha Schloifer

Gesellschafter Geisler & Schloifer GbR

Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner