fbpx

Bewirtungskosten richtig absetzen

Bewirtungskosten sind im Umgang mit dem Finanzamt immer wieder ein Streitthema. Damit Sie bei der nächsten Diskussion bestens gerüstet sind, erhalten Sie hier ein paar Tipps.

Senioren beim Geburtstag feiern mit Kuchen und Wein im Garten - die Bewirtungskosten sind wahrscheinlich nicht abziehbar
Bewirtung macht Spaß – die Steuer kommt später

Bewirtungskosten in der Regel zu 70% abziehbar

Die Bewirtungskosten sind grundsätzlich zu 70% als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Eine Besonderheit gilt bei der Bewirtung von Mitarbeitern. Hier ist der Abzug von 100% der Kosten möglich. Für den Abzug von Bewirtungskosten müssen Sie folgende Nachweise führen:

  • Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.
  • Trinkgeld: die Höhe des gezahlten Trinkgelds auf dem Bewirtungsbeleg vermerken.

Bei Bewirtungen in Gaststätten reicht es aus, wenn Sie Teilnehmer und Anlass vermerken sowie den Beleg der Gaststätte beifügen.

Umsatzsteuer

Die Abzugsbeschränkung auf 70% der Aufwendungen gilt nicht für die Umsatzsteuer, das heißt dass Sie beispielsweise aus dem Beleg der Gaststätte die volle Vorsteuer geltend machen. Dies gilt nicht für das Trinkgeld, da Sie für das Trinkgeld keinen Beleg mit Vorsteuer haben.

Tipp: Lassen Sie sich bei Bewirtungskosten über 150,00 € von der Gaststätte eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, damit Sie die Vorsteuer geltend machen können. Alternativ können Sie sich für die Getränke und das Essen getrennte Belege ausdrucken lassen, wenn das Essen und die Getränke jeweils unter 150,00 € kosten.

Sie haben Fragen zum Thema Bewirtungskosten? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.

Die letzten News und Steuertipps

Auf zum Eulen-Wunder 4.0

Starke Partner in der Region stehen auch in schwierigen Zeiten zusammen. Unter diesem Motto gehen wir gemeinsam mit den Eulen Ludwigshafen in die neue Saison

Weiterlesen »

Das sagen unsere Mandanten

Andreas Vogel

Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

Inhaber, Vermögensberater

Adera GmbH

Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

Roswitha Fredeland

Gesellschafter-Geschäftsführer, Adera GmbH

Sascha Schloifer

Als Agentur für Live- und Kulturmarketing entwickeln wir seit 2005 Kommunikationslösungen mit den Schwerpunkten Event, Sponsoring, Dialog, Design und Social Media. Der Austausch mit der Steuerkanzlei Florian Fischer erfolgt komplett digital. Dies hat für uns den Vorteil, dass für uns sämtliche Informationen stets verfügbar sind. Wir sind froh, dass wir einen Steuerberater haben, der uns hierbei unterstützt.

Sascha Schloifer

Gesellschafter Geisler & Schloifer GbR

Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner