fbpx

Berufskleidung von der Steuer absetzen – So geht’s

Berufskleidung von der Steuer absetzen? Grundsätzlich gehören die Aufwendungen für die Anschaffung und Reinigung von Kleidung zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind daher nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.

Ein Business-Anzug mit orangefarbener Krawatte ist keine typische Berufskleidung
Ein Business-Anzug ist keine Berufskleidung. Die Kosten dafür können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Typische Berufskleidung

Dies gilt allerdings nicht für typische Berufskleidung. Typische Berufskleidung ist beispielsweise

  • Kleidung mit dem Logo oder dem Schriftzug des Arbeitgebers oder der eigenen Firma,
  • Uniformen (z.B. bei Polizisten und Soldaten),
  • Sportkleidung bei Sportlehrern,
  • Arbeits- und Schutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelme oder Warnwesten) und
  • berufsspezifische Kleidung wie z.B. bei Bäckern, Metzgern, Schornsteinfegern und Laborbeschäftigten.

Die Kosten für die Anschaffung dieser Kleidung setzen Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ab.

Reinigung zusätzlich abziehbar

Zusätzlich können Sie bei typischer Berufskleidung die Kosten der Reinigung zum Abzug bringen. Die Berechnung der Reinigungskosten mit Pauschalsätzen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Stand: Dezember 2002) haben wir für Sie bereitgestellt: Anlage für die Berechnung der Reinigungskosten

Diese Vorgehensweise bei der Berechnung der Reinigungskosten ist höchstrichterlich genehmigt (Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.06.1993 (BStBl. 1993 II S. 838)).

Sie haben noch Fragen zum Thema Berufskleidung oder zur Ermittlung der Reinigungskosten? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.

Die letzten News und Steuertipps

Auf zum Eulen-Wunder 4.0

Starke Partner in der Region stehen auch in schwierigen Zeiten zusammen. Unter diesem Motto gehen wir gemeinsam mit den Eulen Ludwigshafen in die neue Saison

Weiterlesen »

Das sagen unsere Mandanten

Andreas Vogel

Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

Inhaber, Vermögensberater

Adera GmbH

Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

Roswitha Fredeland

Gesellschafter-Geschäftsführer, Adera GmbH

Sascha Schloifer

Als Agentur für Live- und Kulturmarketing entwickeln wir seit 2005 Kommunikationslösungen mit den Schwerpunkten Event, Sponsoring, Dialog, Design und Social Media. Der Austausch mit der Steuerkanzlei Florian Fischer erfolgt komplett digital. Dies hat für uns den Vorteil, dass für uns sämtliche Informationen stets verfügbar sind. Wir sind froh, dass wir einen Steuerberater haben, der uns hierbei unterstützt.

Sascha Schloifer

Gesellschafter Geisler & Schloifer GbR

Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner