Alle Jahre wieder die Diskussion mit dem Finanzamt wegen des Arbeitszimmers. Damit Sie für Ihre Einkommensteuererklärung bestens gerüstet sind, erhalten Sie ein Update zu unseren bisherigen News zum Arbeitszimmer.

Grundsätzliches
Diese News zum Arbeitszimmer sind bereits von uns erschienen:
Aktuelle Rechtsprechung
In der Zwischenzeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) zum gemischt genutzten Arbeitszimmer Stellung genommen. Demnach können Sie keine Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn die Nutzung nicht überwiegend im Rahmen einer Einkunftsart erfolgt, Az. GrS 1/14 vom 27.07.2015 (veröffentlicht am 28.01.2016). Auf deutsch: nutzen Sie Ihr Arbeitszimmer zu mehr als 10% privat (z.B. für privaten Schriftverkehr), gibt es keinen Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Auch beim Thema Arbeitsecke gibt es von der Rechtsprechung keine gute Meldung. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 10.06.2013 (Az. 2 K 2225/11) entschieden, dass eine eingerichtete Arbeitsecke bzw. ein mit Raumteilern abgetrennter Arbeitsbereich keinen Werbungskostenabzug rechtfertigt. Dagegen läuft allerdings beim BFH eine Revision (Az. VIII R 22/14).
Unser Tipp: Geben Sie die Kosten zur Arbeitsecke in Ihrer Steuererklärung an. Streicht das Finanzamt die Kosten, dann legen Sie Einspruch ein und lassen Sie unter Verweis auf das Aktenzeichen beim BFH das Verfahren ruhen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitszimmer? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.