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Arbeitszimmer: Das müssen Sie beachten!

Alle Jahre wieder die Diskussion mit dem Finanzamt wegen des Arbeitszimmers. Damit Sie für Ihre Einkommensteuererklärung bestens gerüstet sind, erhalten Sie ein Update zu unseren bisherigen News zum Arbeitszimmer.

Eine junge Frau am Laptop im häuslichen Arbeitszimmer
In welchen Fällen sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar? Diese Frage beschäftigt seit Jahren die Finanzgerichte.

Grundsätzliches

Diese News zum Arbeitszimmer sind bereits von uns erschienen:

Aktuelle Rechtsprechung

In der Zwischenzeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) zum gemischt genutzten Arbeitszimmer Stellung genommen. Demnach können Sie keine Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn die Nutzung nicht überwiegend im Rahmen einer Einkunftsart erfolgt, Az. GrS 1/14 vom 27.07.2015 (veröffentlicht am 28.01.2016). Auf deutsch: nutzen Sie Ihr Arbeitszimmer zu mehr als 10% privat (z.B. für privaten Schriftverkehr), gibt es keinen Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Auch beim Thema Arbeitsecke gibt es von der Rechtsprechung keine gute Meldung. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 10.06.2013 (Az. 2 K 2225/11) entschieden, dass eine eingerichtete Arbeitsecke bzw. ein mit Raumteilern abgetrennter Arbeitsbereich keinen Werbungskostenabzug rechtfertigt. Dagegen läuft allerdings beim BFH eine Revision (Az. VIII R 22/14).

Unser Tipp: Geben Sie die Kosten zur Arbeitsecke in Ihrer Steuererklärung an. Streicht das Finanzamt die Kosten, dann legen Sie Einspruch ein und lassen Sie unter Verweis auf das Aktenzeichen beim BFH das Verfahren ruhen.

Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitszimmer? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 68560970.

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Andreas Vogel

Herr Fischer betreut mich mittlerweile seit vielen Jahren. In dieser Zeit haben wir immer vertrauensvoll und proaktiv zusammengearbeitet. Bei Veränderungen wie z.B. der Geburt meiner Kinder, Ausbau meiner Firma oder beim Hausbau standen wir immer in engem Kontakt, so dass ich mich immer sicher aufgehoben fühle.

Andreas Vogel

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Adera GmbH

Wir sind ein junges Unternehmen in der Zeitarbeits- und Personalvermittlungsbranche. Herr Steuerberater Fischer hat uns im Gründungsprozess mit seinem Spezialwissen zum Thema Existenzgründung optimal betreut. Auch im laufenden Betrieb fühlen wir uns bei Herrn Fischer sehr gut aufgehoben.

Roswitha Fredeland

Gesellschafter-Geschäftsführer, Adera GmbH

Sascha Schloifer

Als Agentur für Live- und Kulturmarketing entwickeln wir seit 2005 Kommunikationslösungen mit den Schwerpunkten Event, Sponsoring, Dialog, Design und Social Media. Der Austausch mit der Steuerkanzlei Florian Fischer erfolgt komplett digital. Dies hat für uns den Vorteil, dass für uns sämtliche Informationen stets verfügbar sind. Wir sind froh, dass wir einen Steuerberater haben, der uns hierbei unterstützt.

Sascha Schloifer

Gesellschafter Geisler & Schloifer GbR

Von der Geschäftsidee über die Entwicklung zur Umsetzung. Herr Fischer begleitet uns vom ersten Tag an. Dr. Almond produziert und vertreibt übers das Web lowcarb-Produkte. Beim Aufbau des Unternehmens mit allen Besonderheiten bei der Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die Kapitalgesellschaft hat uns Herr Fischer mit seinem Wissen immer zur Seite gestanden.

Dr. Samir Charrak

Gesellschafter-Geschäftsführer, Charrak Nutrition GmbH

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