fbpx

Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die Welt der Erbschaften und Schenkungen ist voller
steuerlicher Fallstricke – und genau hier kommen wir ins Spiel!
Unsere Steuerberater sind auf die Steuerberatung von
Erbschaften und Schenkungen spezialisiert.

Darum sollten Sie mit Fischer&Reimann zusammenarbeiten

Die Erbschaftsteuer kann ein komplexes und herausforderndes Thema sein, das viele Fragen aufwirft. Doch keine Sorge: Wir sind da, um Ihnen zu helfen!

Unsere erstklassigen Steuerberater sind spezialisiert auf alle Aspekte der Erbschaftsteuer und stehen Ihnen zur Seite, um Ihre finanzielle Zukunft bestmöglich zu gestalten. Mit unserer professionellen Steuerberatung können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen in der Familie bleibt und nicht durch zu hohe Steuerbelastungen gemindert wird. Wir entwickeln maßgeschneiderte Steuerstrategien, die Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigen.

Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, die Erbschaftsteuer so effizient wie möglich zu gestalten und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und maximieren Sie Ihr Erbe. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Erbschaftsteuerfragen zu klären und einen maßgeschneiderten Beratungsplan zu erstellen. Ihre finanzielle Zukunft liegt uns am Herzen!

Unsere Leistungen - Ihre Vorteile

Steuerberatung direkt vom Steuerberater

Steuerberatung bei Schenkung

Wir beraten Sie zur optimalen Schenkungshöhe und des richtigen Zeitpunktes der Schenkung, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Steuerberatung bei Testamentserstellung

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam verschiedene Szenarien und minimieren so die Steuerbelastung für alle Erben.

Vermögensübertragung an Stiftungen

Wir beraten Sie bei der Gründung einer Stiftung und bei der Übertragung von Vermögen an Stiftungen.

Optimierung Betriebsvermögen

Wir prüfen und optimieren die Verschonungsmöglichkeiten Ihres Betriebsvermögens. Das mindert die Erbschaftsteuer und sorgt für den Erhalt Ihrer Arbeitsplätze.

Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung

Wir erstellen Ihre Steuererklärung im Falle einer Erbschaft oder einer Schenkung und minimieren dabei Ihre Steuerbelastung.

Steuerberatung von Erbengemeinschaften

Wir unterstützen Erbengemeinschaften auch nach Erhalt der Erbschaft bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und erstellen alle erforderlichen Steuererklärungen.

Das sagen unsere Mandanten

5Sterne
Heinz Fischbacher:

„Fischer und Reimann sind nicht nur Steuerberater sondern auch Steuerstrategen. Wenn du wirklich Steuern optimieren willst dann bist du hier bestens aufgehoben.“

5Sterne
Udo Sill:

„Ich kann die Kanzlei Fischer & Reimann wärmstens empfehlen! Die Expertise und Zuverlässigkeit des Teams haben mich äußerst beeindruckt. Dank ihrer professionellen Beratung konnte ich Steuern sparen und mich sorgenfrei auf mein Unternehmen konzentrieren.“

5Sterne
Karla Breitzke:

„Zuverlässig, kompetent, lösungsorientiert und schnelle fundierte Kommunikation sowohl bei der Abwicklung als auch in der proaktiven Beratung – bester Steuerberater, den ich in mehr als 30 Jahren Berufserfahrung kennengelernt habe!“

Spezialisierte Steuerberater

Unsere Steuerberatungsgesellschaft besteht aus einem hochqualifizierten und motivierten Team. Ein kompetenter Service ist uns sehr wichtig.

Alexander Waiz

Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

Marcel Mestre Perpetua

Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

Häufige Fragen und Antworten

In Deutschland gibt es nur ein gemeinsames Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Nach dem ErbStG sind Schenkungen unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen steuerpflichtig und können dieselbe „Steuerart“ auslösen. Allerdings kann die  Höhe der Steuerbelastung durchaus unterschiedlich sein.

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist abhängig von verschiedenen Faktoren, z. B. Art und Höhe des Vermögens, Familienstand, anzurechnende Schenkungen oder Art des Erwerbs. Der Steuersatz beträgt 7 bis 50 Prozent des steuerpflichtigen Erwerbs.

Die Grundlage für die Berechnung der Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer ist das Vermögen, das übertragen wird. Und hier beginnen auch schon die größten Schwierigkeiten: Denn die Bewertung des Vermögens bietet Raum für Gestaltung und somit auch Möglichkeiten zum Steuern sparen.

Vereinfacht gesagt, wird die Erbschaftssteuer wie folgt berechnet: Vom Vermögen abgezogen werden Erbschaftssteuerfreibeträge. Um den Erben oder Beschenkten nicht mehrfach zu entlasten, müssen bestimmte Schenkungen aus Vorjahren wieder hinzugerechnet werden. Schließlich werden die Erben oder Beschenkten in Steuerklassen eingeteilt und der Steuersatz festgelegt.

Die meisten Erbschaften lösen keine Erbschaftsteuer aus, denn oftmals übersteigen die Freibeträge das Vermögen. So sind z. B. Übertragungen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern bis zu einer Höhe von 500.000 Euro und an Kinder bis zu einer Höhe von 400.000 Euro steuerfrei.

So hoch sind die Freibeträge:

VerwandtschaftsgradFreibetrag in Euro
Ehegatten und Lebenspartner500.000
Kinder und Stiefkinder400.000
Enkel von verstorbenen Kindern oder Stiefkindern400.000
Enkel von lebenden Kindern oder Stiefkindern200.000
Eltern und Voreltern bei Erbschaft100.000
Eltern und Voreltern bei Schenkung20.000
alle anderen Personen20.000

Im Detail findet man die Freibeträge in § 16 ErbStG.

Übrigens können darüber hinaus weitere Vermögensübertragungen steuerfrei bleiben. Vergünstigungen gibt es beispielsweise bei der Übertragung von Betriebsvermögen und Anteilen von Kapitalgesellschaften.

Der Erbschaftssteuersatz bzw. Schenkungssteuersatz hängt von der Steuerklasse und von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab. Vereinfach gesagt: Je geringer der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker und je höher die Vermögensübertragung, desto höher der Steuersatz und letztendlich die Erbschaftssteuer.

Die Erbschaftssteuersätze in der Übersicht:

steuerpflichtiger
Erwerb in Euro
Steuerklasse 1Steuerklasse 2Steuerklasse 3
bis 75.0007%15%30%
bis 300.00011%20%30%
bis 600.00015%25%30%
bis 6.000.00019%30%30%
bis 13.000.00023%35%50%
bis 26.000.00027%40%50%
über 26.000.00030%43%50%

Geregelt ist der Steuersatz in § 19 ErbStG.

Bei Erbschaften und Schenkungen muss man sich in der Regel mit zwei Rechtsgebieten beschäftigen:

  1. Erbrecht
  2. Steuerrecht

Erbrechtlich möchte der Erblasser häufig sicherstellen, dass das Erbe an die gewünschten Erben übergeht. Reicht die gesetzliche Erbfolge nicht aus, benötigt man ein Testament. Helfen kann hier ein spezialisierter Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Rechtsanwältin.

Aus Sicht des Steuerrechts soll möglichst viel vom zu übertragenden Vermögen bei den Erben oder Beschenkten ankommen. Hier sollte man sich an einen spezialisierten Steuerberater oder Steuerberaterin wenden, um die Steuerlast zu minimieren.

Sobald man über Vermögen verfügt und man erreichen möchte, dass möglichst viel vom eigenen Vermögen bei den Erben ankommen soll, sollte man sich steuerrechtlich beraten lassen. Je früher man dieses Thema angeht, desto mehr bleibt am Ende für die Liebsten übrig.

Auch Erben sollten einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin aufsuchen, sobald die Erbschaftsteuerfreibeträge überschritten wurden. In den meisten Fällen spart man dadurch mehr Steuern als man für die Steuerberatung zahlt.

Das Honorar des Steuerberaters bzw. der Steuerberaterin ist abhängig von der Höhe der Schenkung oder des Erbes. Aber auch die Art des Vermögens wirkt sich auf die Kosten aus. Denn natürlich ist es aufwändiger ein Grundstück zu bewerten als ein Bankkonto.

Am besten fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater einfach im ersten Gespräch. Sie werden dadurch auch gut die Fachkenntnis abschätzen können.

Ja, darauf sind wir spezialisiert. Wir erstellen jeden Tag Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen – gerne auch für Sie. Sprechen Sie uns an.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner