fbpx

Entspannt durch die Grundsteuerreform

Wir beraten Sie zur Grundsteuerreform und zur Erklärung zur Feststellung des Grundstückwertes. 

Ich bin bereits Mandant

Sie sind bereits Mandant und Sie haben eine Nachricht von uns per E-Mail oder Post erhalten? Dann sind das die nächsten Schritte:

Erteilen Sie uns den Auftrag

Geben Sie uns Bescheid, dass Sie uns beauftragen möchten. Rufen Sie uns an unter 0621 6856097-0 oder senden Sie uns eine kurze Nachricht an info@kanzlei-pfalz.de. Wir senden Ihnen anschließend eine Einladung zum Mandantenportal von GrundsteuerDigital.

Füllen Sie den Vorerfassungsbogen aus

Die Berechnung des Grundstückswertes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundlage ist immer der Ort des jeweiligen Grundstückes. Füllen Sie bitte den entsprechenden Vorerfassungsbogen aus:

Senden Sie den Vorerfassungsbogen an uns

Senden Sie uns den Vorerfassungsbogen bis zum 15. August 2022 per E-Mail an info@kanzlei-pfalz.de oder laden Sie die Datei in das Mandantenportal von GrundsteuerDigital hoch (den Link erhalten Sie von uns per E-Mail).

Wir kommen bei Fragen auf Sie zu

Geschafft! Den Rest machen wir und kommen bei Fragen auf Sie zu. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie in den folgenden Informationsbroschüren:

Sie haben keine Nachricht von uns erhalten? Melden Sie sich gerne bei uns unter info@kanzlei-pfalz.de oder unter 0621 6856097-0.

Ich bin noch kein Mandant

Gerne unterstützen wir Sie bei der Grundsteuerreform und reichen für Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundstückwertes ein. Senden Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter 0621 6856097-0

Sie haben Fragen zur Grundsteuer?

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner