Wir beraten Sie zur Grundsteuerreform und zur Erklärung zur Feststellung des Grundstückwertes.
Sie sind bereits Mandant und Sie haben eine Nachricht von uns per E-Mail oder Post erhalten? Dann sind das die nächsten Schritte:
Geben Sie uns Bescheid, dass Sie uns beauftragen möchten. Rufen Sie uns an unter 0621 6856097-0 oder senden Sie uns eine kurze Nachricht an info@kanzlei-pfalz.de. Wir senden Ihnen anschließend eine Einladung zum Mandantenportal von GrundsteuerDigital.
Die Berechnung des Grundstückswertes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundlage ist immer der Ort des jeweiligen Grundstückes. Füllen Sie bitte den entsprechenden Vorerfassungsbogen aus:
Senden Sie uns den Vorerfassungsbogen bis zum 15. August 2022 per E-Mail an info@kanzlei-pfalz.de oder laden Sie die Datei in das Mandantenportal von GrundsteuerDigital hoch (den Link erhalten Sie von uns per E-Mail).
Geschafft! Den Rest machen wir und kommen bei Fragen auf Sie zu. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie in den folgenden Informationsbroschüren:
Sie haben keine Nachricht von uns erhalten? Melden Sie sich gerne bei uns unter info@kanzlei-pfalz.de oder unter 0621 6856097-0.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Grundsteuerreform und reichen für Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundstückwertes ein. Senden Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter 0621 6856097-0
Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.