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Steuerberater für Abfindungen und Austrittsberatung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein großer Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Oftmals ist es ein Schritt ins Ungewisse.

Wir helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, diesen Weg gemeinsam zu meistern.

Beratung für Arbeitnehmer

Seit vielen Jahren haben wir uns auf die Themen Abfindungsberatung und Vorsorgeplanung sowie auf die Steueroptimierung von Lebensabschnitten spezialisiert. Wir unterstützen Sie mit der Erfahrung von über 2.500 Beratungen im Bereich Abfindung und Austritt.

Steueroptimierung

und individuelle Steuerplanung

Ihre Vorteile

Sie sparen Steuern und erhalten dadurch eine höhere Netto-Abfindung und eine bessere Altersvorsorge.

Feste Honorare

für die Beratung

Ihr Vorteil

Keine Überraschung beim Honorar. Wir teilen Ihnen unsere Gebühren vorab mit.

Rentenplanung

für die Zeit nach dem Erwerbsleben

Ihr Vorteil

Sie erhalten Klarheit fürs Rentenalter. Wir berechnen Ihnen Ihr Nettoeinkommen aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente.

Investitionsplanung

nach dem Austritt

Ihr Vorteil

Auch nach dem Austritt sparen Sie Steuern bei Ihrer Investitions- und Vermögensplanung.

Neutrale Beratung

arbeitgeberunabhängig

Ihr Vorteil

Wir unterliegen der Schweigepflicht und tauschen uns nicht mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Beratung aus.

Lange Erfahrung

und kein Fachchinesisch

Ihre Vorteile

Mit einfachen Worten klären wir worauf es ankommt und entwickeln Ihren individuellen Ablaufplan.

Steueroptimierung und individuelle Steuerplanung
Sie sparen Steuern und erhalten dadurch eine höhere Netto-Abfindung und eine bessere Altersvorsorge.
Feste Honorare
Sie erhalten von uns vorab die Beratungskosten für die Abfindungs- und Austrittsberatung mitgeteilt.
Rentenplanung
Sie bekommen von uns Ihr Nettoeinkommen aus der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente zum Renteneintritt berechnet. So haben Sie Klarheit fürs Rentenalter.
Investitionsplanung
Wir unterstützen Sie nach dem Austritt bei Ihrer Investitions- und Vermögensplanung.
Neutrale Beratung
Wir unterliegen der Schweigepflicht und tauschen uns nicht mit Ihrem Arbeitgeber über die Inanspruchnahme der Beratung aus.
Lange Erfahrung und kein Fachchinesisch
Wir erklären Ihnen mit einfachen Worten worauf es ankommt. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Ablaufplan.
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Nächster

Unsere Beratung in Zahlen

> 0 Jahre
Berufserfahrung als Steuerberater
> 0 Mio. €
Abfindungssumme
> 0
Beratungen in 5 Jahren

Beratung für Arbeitgeber

Abfindungs- und Austrittsvereinbarungen können aufwändige Prozesse und Nacharbeiten in den Personalabteilungen nach sich ziehen. Wir beraten Arbeitgeber seit mehreren Jahren darin, diese Prozesse effizient und reibungslos zu gestalten.

Schnellere Abläufe

der Beratungsgespräche

Ihre Vorteile

Schnellere Entscheidungsfindung bei den Arbeitnehmern und weniger Fragen

Expertenwissen

durch langjährige Erfahrung

Ihre Vorteile

Sicherheit bei der Entscheidungsfindung und zufriedene Arbeitnehmer

Umfassende Beratung

Ihrer Arbeitnehmer aus einer Hand

Ihr Vorteil

Beratung über den Tellerrand hinaus (Schnittstellen zur Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit)

Feste Honorare

für alle Arbeitnehmer

Ihre Vorteile

Hohe Beratungsquote und weniger Aufwand in der Personalabteilung, Vereinbarung eines fixen Arbeitgeberzuschusses leicht möglich

Höchste Qualität

durch spezialisierte Steuerberater

Ihr Vorteil

Höchste Beratungsqualität gibt Ihnen und den Arbeitnehmern die Sicherheit, richtige Entscheidungen zu treffen

Steueroptimierung

der Abfindungen und Renteneinkünfte

Ihre Vorteile

Mehr Vertragsannahmen durch Ermittlung der optimalen Steuerbelastung und höheren Nettoabfindungen

Schnellere Abläufe
der Beratungsgespräche führt zu einer schnelleren Entscheidungsfindung bei den Arbeitnehmern und reduziert Fragen.
Expertenwissen
durch langjährige Erfahrung erhöht die Sicherheit bei der Entscheidungsfindung und verbessert die Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Umfassende Beratung
Beratung über den Tellerrand hinaus (Schnittstellen zur Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit)
Feste Honorare
für alle Arbeitnehmer erhöht die Beratungsquote und verringert den Aufwand in der Personalabteilung. Ein Arbeitgeberzuschuss kann einfach vereinbart werden.
Höchste Qualität
durch spezialisierte Steuerberater gibt Ihnen und den Arbeitnehmern die Sicherheit, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Steueroptimierung
der Abfindungen und Renteneinkünfte: Mehr Vertragsannahmen durch Ermittlung der optimalen Steuerbelastung und höheren Nettoabfindungen.
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Referenzen

Mandantenstimmen

Häufigsten Fragen und Antworten

Eine Abfindung ist Teil des Arbeitslohns und unterliegt der Lohnsteuer. Abhängig von verschiedenen Faktoren (z. B. Lohnsteuerklasse, Freibeträge) berechnen sich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die so berechnete Steuer wird von der Abfindung abgezogen und dem Arbeitnehmer netto ausgezahlt.

In den meisten Fällen müssen Sie auch eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn Sie eine Abfindung erhalten haben. Das ist aber nicht schlimm, sondern im Gegenteil fast immer vorteilhaft. Denn auf die berechnete Einkommensteuer wird die einbehaltene Lohnsteuer angerechnet. Wenn Ihnen also zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde, erhalten Sie mit der Einkommensteuererklärung eine Erstattung.

In vielen Fällen kann die Abfindung begünstigt besteuert werden. Diese günstige Besteuerung nennt sich Fünftelregelung. Ob in Ihrem Fall die Fünftelregelung zur Anwendung kommt und wie Sie Ihre Steuerlast optimieren, prüfen wir gerne für Sie. Sprechen Sie uns an – idealerweise bevor Sie eine Austrittsvereinbarung unterschreiben.

Die Fünftelregelung ist eine Berechnungsmethode, die für bestimmte Abfindungen angewandt werden darf. Vereinfacht gesagt wird so gerechnet, als wäre die Abfindung über einen Zeitraum von 5 Jahren ausgezahlt worden. Ergebnis ist fast immer ein günstigerer Steuersatz und eine niedrigere Steuer.

Aber es gibt auch Ausnahmen bei denen sich die Fünftelregelung nicht auswirkt. Und man muss aufpassen: Nicht jede Abfindung darf begünstigt nach der Fünftelregelung besteuert werden. Aus diesem Grund sollte man sich beraten lassen, bevor man ein Abfindungsangebot annimmt.

Immer. Viele Arbeitnehmer erstellen ihre Steuererklärung jedes Jahr selbst und kommen gut zurecht. Wir verstehen das und finden es auch vollkommen in Ordnung.

Bei Abfindungen sind die Auswirkungen aber so gravierend, dass sich ein Steuerberater immer lohnt. Oder haben Sie z. B. gewusst, dass

  • es manchmal steuerlich günstiger ist, in der Kirche zu bleiben als auszutreten?
  • es sich im Abfindungsjahr richtig lohnen kann, ein Jahr lang weder Arbeitslohn noch Rente zu beziehen?
  • der Steuervorteil in vielen Fällen über 100% der abziehbaren Kosten beträgt?

Ja. Als Arbeitgeber sind Sie daran interessiert, dass Ihre Arbeitnehmer die Austrittsvereinbarung annehmen. Dabei können wir Sie unterstützen.

Denn oftmals sind sich die Arbeitnehmer unsicher und trauen dem Angebot nicht. Das Thema ist kompliziert und bevor man blind unterschreibt lehnt man lieber ab.

Unsere Steuerberater unterstützen Sie als Arbeitgeber, indem wir Transparenz schaffen und insbesondere

  • für alle betreffenden Arbeitnehmer berechnen, was in jedem speziellen Einzelfall netto herauskommt,
  • alle Arbeitnehmer individuell beraten, um die Nettoabfindung zu maximieren und
  • die Auswirkungen auf die spätere Rente berechnen und beraten, wie die Rente steueroptimal angehoben werden kann.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

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